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Arbeitszeit: Streit um Corona-Tests für Handelsangestellte

Handelsverband verweist auf fehlende Testpflicht.
Handelsverband verweist auf fehlende Testpflicht. ©APA/FRANZ NEUMAYR
Die Gewerkschaft GPA und der Lebensmittelhandel streiten über Coronatests für Angestellte in der Arbeitszeit. Die GPA kritisierte am Montag, dass manche Lebensmittelhändler diese Tests nicht in der Arbeitszeit erlauben.
General-KV beschlossen

Dem hält der Handelsverband entgegen, die Branche halte sich an alle gesetzlichen Regeln und den Generalkollektivvertrag. Solange dort aber keine Testpflicht festgeschrieben sei, gebe es auch keine Pflicht, Arbeitnehmer dafür freizustellen.

Streit um Corona-Tests während der Arbeitszeit

"Der Generalkollektivvertrag sieht explizit vor, dass nur im Falle einer Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses durch den Arbeitnehmer die Testung innerhalb der Arbeitszeit erfolgen muss", schreibt der Handelsverband. Solange die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wählen können, ob sie sich einmal pro Woche testen lassen oder eine FFP2-Maske tragen wollen, sollten sie die Tests gemäß Generalkollektivvertrag nach Möglichkeit in der Freizeit absolvieren. Nur wenn das nicht möglich sei, müssten sie in der Arbeitszeit dafür freigestellt werden.

Kritik an Regelung im General-KV

"Wir verwehren uns auch nicht grundsätzlich gegen ein Testen während der Arbeitszeit, wenn es hierzu eine klare, gesetzliche bzw. darauf aufbauende kollektivvertragliche Regelung gibt. Hierfür ist allerdings nicht der Lebensmittelhandel verantwortlich", schreibt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.

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(APA/Red)

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