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Arbeitsministerium plant Saisonarbeit 2021

119 Erntehelfer können kurzfristig aufgenommen werden.
119 Erntehelfer können kurzfristig aufgenommen werden. ©APA
Das Arbeitsministerium will für 2021 gleich viele Saisonarbeiter wie heuer zulassen. 1.263 sollen dabei im Tourismus arbeiten, 3.046 in Land- und Forstwirtschaft.

Das Arbeitsministerium hat zwei Verordnungsentwürfe in Begutachtung geschickt. Demnach sollen im Jahr 2021 im Tourismus 1.263 ausländische Saisonkräfte in Österreich befristet arbeiten dürfen. Das sind exakt so viele, wie bereits 2020 bewilligt wurden. Wie das nächste Tourismusjahr verlaufen wird und ob - angesichts der derzeitigen Rekordarbeitslosigkeit - ein Bedarf an Saisonniers besteht, steht noch in den (Corona-)Sternen.

119 kurzfristige Erntehelfer zugelassen

In der Forst- und Landwirtschaft sollen demnach 3.046 ausländische Arbeitskräfte befristet arbeiten dürfen. Zusätzlich sollen in der Landwirtschaft 119 ausländische Erntehelferinnen und -helfer kurzfristig eingesetzt werden dürfen. Die Beschäftigungsbewilligungen dürfen unter gewissen Bedingungen für bis zu neun Monate ausgestellt werden. Asylwerber sind unter bestimmten Bedingungen zu bevorzugen.

Weiters hat das Arbeitsministerium einen Verordnungsentwurf für eine Mangelberufsliste in Begutachtung geschickt. Die Liste umfasst 45 Mangelberufe im gesamten Bundesgebiet sowie für einzelne Bundesländer darüber hinaus weitere. Entsprechend ausgebildete ausländische Fachkräfte sollen in diesen Mangelberufen in Österreich tätig werden können, das betrifft etwa Dachdecker, Dreher, Lokomotivführer, Bodenleger, Schlosser, Kfz-Mechaniker, Lohnverrechner, Augenoptiker, Diplomierte Krankenpflegekräfte und Pflegefachkräfte sowie Ärztinnen und Ärzte.

56 Berufe auf Mangelberufliste

Im Vorjahr waren bundesweit noch 56 Berufe auf der Mangelberufsliste. Gaststättenköchinnen und -köche werden nun nur mehr in einzelnen Bundesländern, aber nicht mehr bundesweit gesucht. In Wien gibt es keinen einzigen regionalen Mangelberuf zusätzlich zur bundesweiten Liste. Die Begutachtungsfrist beider Verordnungsentwürfe endet am 15. Dezember.

(APA/red)

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