Das habe man in Beratungen von Arbeitnehmern festgestellt. "Das geht so nicht", erklärt die GPA-Bundesvorsitzende Barbara Teiber am Mittwoch in einer Aussendung .
Urlaubsvorgriff: Vereinbarungen grundsätzlich möglich
Vereinbarungen zu Urlaub oder Minusstunden seien grundsätzlich möglich. Dass Arbeitgeber diese einseitig anordnen oder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Kündigung drohten, sollten diese eine Vereinbarung nicht unterschreiben, sei aber rechtlich definitiv unzulässig.
"Unverschämte Arbeitgeber nehmen die Verunsicherung rund um Corona zum Anlass, um ihren Beschäftigten einen Bären aufzubinden", warnt Teiber. Urlaubsabbau im Einvernehmen sei möglich, ein angeordneter Urlaubsvorgriff nicht. Arbeitnehmer könnten sich darüber bei der Gewerkschaft informieren, auch Nicht-Mitglieder bekämen eine Erstberatung.
(APA/Red)