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Arbeitgeber dürfen keinen Urlaubsvorgriff anordnen

Auch Minusstunden-Aufbau darf nicht angeordnet werden .
Auch Minusstunden-Aufbau darf nicht angeordnet werden . ©APA/BARBARA GINDL
Die Gewerkschaft GPA-djp kritisiert, dass einige Arbeitgeber einen Vorgriff auf den Urlaubsanspruch des nächsten Jahres oder den Aufbau von Minusstunden anordnen würden. "Das geht so nicht", so die Gewerkschaft GPA-djp.

Das habe man in Beratungen von Arbeitnehmern festgestellt. "Das geht so nicht", erklärt die GPA-Bundesvorsitzende Barbara Teiber am Mittwoch in einer Aussendung .

Urlaubsvorgriff: Vereinbarungen grundsätzlich möglich

Vereinbarungen zu Urlaub oder Minusstunden seien grundsätzlich möglich. Dass Arbeitgeber diese einseitig anordnen oder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Kündigung drohten, sollten diese eine Vereinbarung nicht unterschreiben, sei aber rechtlich definitiv unzulässig.

"Unverschämte Arbeitgeber nehmen die Verunsicherung rund um Corona zum Anlass, um ihren Beschäftigten einen Bären aufzubinden", warnt Teiber. Urlaubsabbau im Einvernehmen sei möglich, ein angeordneter Urlaubsvorgriff nicht. Arbeitnehmer könnten sich darüber bei der Gewerkschaft informieren, auch Nicht-Mitglieder bekämen eine Erstberatung.

(APA/Red)

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