Mieter einer befristet vermieteten 75-Quadratmeter Altbaumietwohnung (Kategorie A, also sehr gut ausgestattet) zahlten 2010 um durchschnittlich 2.240 Euro zu viel an Miete. Der Grund: Zuschläge zum Mietrichtwert.
“Im Jahr 2010 wurden rund 17.400 neue Mietverträge für Altbauwohnungen der Kategorie A abgeschlossen, davon waren etwa 7.000 befristet”, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. Die AK Analyse würde nun zeigen: Der “unzulässige Aufschlag” zum Richtwertmietzins bei befristeten Verträgen würde rund 60 Prozent betragen.
AK: Befristete Altbauwohnungen zu teuer
Eigentlich müssten befristete Wohnungen billiger sein als unbefristete, so die AK. Tatsächlich seien sie teurer.
Vor zwei Jahren betrug der Richtwert 4,91 Euro pro Quadratmeter, als durchschnittlich zulässiger Lagezuschlag wurden 0,63 Euro pro Quadratmeter ermittelt, ergibt 5,54 Euro für unbefristete Verträge. Bei befristeten Verträgen wäre noch ein gesetzmäßiger Abschlag abzuziehen, was als zulässige Nettomiete 4,16 Euro pro Quadratmeter bedeuten würde. Tatsächlich verrechneten Vermieter im Schnitt einen Nettomietzins von 6,65 Euro pro Quadratmeter für befristete Altbauwohnungen der Kategorie A. Die Vermieter verlangten also bei befristeten Mietverhältnissen 60 Prozent mehr Miete, als zulässig wäre, kritisiert die AK. Bei einer Nettomiete von 6,32 Euro bei unbefristeten Verträgen liege der unzulässige Aufschlag bei 14 Prozent.
“Vermieter kassieren zu viel Miete”
“Die Vermieter kassierten bei befristeten Mieten in Wien im Jahr 2010 um über 15 Millionen Euro zu viel an Miete von den Mietern. Rechnet man noch die unbefristeten Mietverhältnisse dazu, sind es sogar rund 22 Millionen Euro”, resümiert Zgubic.
“Das zeigt einmal mehr, das Richtwertsystem nicht funktioniert und zu intransparent ist. Bei befristeten Verträgen wurde trotz Befristungsabschlag ein höherer Nettomietzins als bei unbefristeten Verträgen verlangt”, sagt Zgubic. “Überdies bedeuten befristete Wohnungen für die Mieter Unsicherheit, weniger Mieterschutz und Kosten, etwa durch die Übersiedlung.”
Konkret fordere die AK nun, das Mietrechtsgesetz zu ändern, befristete Wohnungen sollten billiger werden. “Es muss einen klaren Zu- und Abschlagskatalog im Mietrechtsgesetz geben. Insbesondere der Lagezuschlag ist zu streichen, der sich nur wegen öffentlicher Infrastrukturinvestitionen ergibt. Es ist nicht einzusehen, dass private Vermieter mehr verlangen dürfen, wenn die öffentliche Hand eine U-Bahn errichtet. Die Art der Zuschläge muss auf bauliche Merkmale des Hauses und der Wohnung basieren.”