Das teilte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Dienstag in Brüssel mit. Irland müsse die rechtswidrige Beihilfe für die Jahre 2003 bis 2014 nun samt Zinsen zurückfordern. “Die Kommission gelangte bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass Irland Apple unzulässige Steuervergünstigungen gewährt hat, aufgrund derer Apple über viele Jahre erheblich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen”, sagte Vestager nun.
Gezielte Steuervorteile unzulässig
Nach den EU-Beihilfevorschriften sind gezielte Steuervorteile für einzelne Unternehmen unzulässig. Die Brüsseler Behörde hatte seit 2014 die Steuervereinbarungen Irlands mit dem US-Unternehmen genau unter die Lupe genommen.
Irland widerspricht Brüsseler Entscheidung
Die irische Regierung hat der Entscheidung der EU-Kommission zu Steuervergünstigungen für den US-Internetriesen Apple widersprochen. “Irland hat Apple keine Steuervorteile gewährt”, hieß es in einer Stellungnahme der irischen Regierung am Dienstag. Sämtliche fällige Steuern seien bezahlt worden und es seien keine unerlaubten staatlichen Beihilfen gewährt worden.
Der Bescheid der Brüsseler Behörde solle nun im Detail geprüft werden, um einen gerichtlichen Einspruch vorzubereiten, erklärte die irische Regierung. “Es ist nicht angebracht, dass EU-Beihilfevorschriften in dieser beispiellosen Art und Weise genutzt werden”, hieß es weiter. Steuern seien Sache der einzelnen EU-Staaten.