Düsseldorf. In dem Düsseldorfer Verfahren ging es nur um das äußere Aussehen des Samsung-Tablets, nicht um Patente auf Software oder Technik. Apple hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Das Gericht musste abwägen, ob das Galaxy Tab den hinterlegten Abbildungen des Geschmacksmusters zu ähnlich sieht. (Aktenzeichen: 14c O 194/11)
Bereits nach der mündlichen Verhandlung Ende August schien Apple auf Kurs, das Verfahren in Düsseldorf für sich zu entscheiden. Das Gericht ließ bei dem Termin die Einstweilige Verfüfung in Kraft. Zudem musste Samsung nach einer weiteren Verfügung aus Düsseldorf auch sein kleineres Tablet Galaxy Tab 7.7 am Wochenende vom Stand auf der Berliner Elektronik-Messe IFA entfernen.
Das Verfahren in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts von Apple und Samsung, bei dem der deutsche Patentexperte Florian Müller aktuell 19 Klagen in verschiedenen Ländern zählt. Im Visier steht dabei auch das Google-Betriebssystem Android, mit dem die Galaxy-Geräte laufen.
APA