AA

Apple-Geheimnisverräter bekennt sich schuldig

Apples Firmengeheimnisse sind wieder sicher: Der Mann, der die neuesten High-Tech-Entwicklungen des Konzerns gegen Bares ausgeplaudert haben soll, hat gestanden.
Apple wurde Opfer eines Hackerangriffs

Das teilte US-Bundesstaatsanwalt Preet Bharara am späten Dienstag (Ortszeit) in Manhattan mit. Dem Angeklagten drohen nun bis zu 30 Jahre Gefängnis plus eine Geldstrafe von mehr als fünf Millionen Dollar (3,51 Mio. Euro) .

Wissen über Apple-Neuheiten weiterverkauft

Der 39-Jährige arbeitete bei Apples wichtigem Zulieferer Flextronics und hatte dadurch Einblicke in kommende Neuheiten. Dieses Wissen soll er weiterverkauft haben an kriminelle Börsenspekulanten. So sollen Außenstehende schon Monate vor dem Erscheinen gewusst haben, dass das iPhone 4 eine zweite Kamera für Videotelefonate besitzt und dass Apple zudem eine Art Lesegerät entwickelt – was sich später als der Tablet-Computer iPad herausstellen sollte.

Investoren können mit dem Wissensvorsprung abschätzen, wie sich Kurse entwickeln – enorme Gewinne können die Folge sein. Der sogenannte Insider-Handel ist deshalb verboten. Wie wertvoll derartige Informationen sein können, lässt sich am Apple-Kurs ablesen: Im Oktober 2009, als der Angeklagte in einem Telefonat die Firmengeheimnisse verraten haben soll, kostete eine Aktie etwa 180 Dollar. Heute sind es rund 350 Dollar.

39-jähriger “Apple-Verräter” am Freitag vor Gericht

Der Mann gehörte nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft einem Insider-Ring an, in dessen Mittelpunkt zwei Berater standen, die zahlungskräftigen Spekulanten die passenden “Experten” vermittelten haben sollen. Die Insider sollen dann über Neuentwicklungen, Verkaufszahlen oder noch unveröffentlichte Finanzergebnisse geplaudert haben. Es gab bereits Verurteilungen. Über den 39-Jährigen wird der Richter am Freitag befinden. (APA)

  • VIENNA.AT
  • Multimedia & Technik
  • Apple-Geheimnisverräter bekennt sich schuldig
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen