AA

Anwalt versäumte Frist wegen seiner Katze

Berufung zu spät eingebracht
Berufung zu spät eingebracht ©APA (Symbolbild)
Urteil rechtskräftig, weil Verteidiger Berufung verspätet anmeldete. Seine 39-jährige Mandantin wurde wegen fortgesetzter Gewaltausübung gegen ihren Ehemann verurteilt.

Von Seff Dünser (NEUE)

Wegen seiner Katze habe er die Rechtsmittelfrist versäumt, brachte der Verteidiger vergeblich vor. Als er am letzten Tag der dreitätigen Frist mit dem Verschicken der Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts Feldkirch beschäftigt gewesen sei, sei er darüber informiert worden, dass mit seinem Haustier etwas Schlimmes passiert sei. Er sei sofort zum Tierarzt gefahren. Seine Katze sei auf der Straße überfahren worden und daran gestorben. Vor dem Losfahren wegen des Notfalls habe er sich nicht mehr davon überzeugen können, ob die per Computer verschickte Berufung tatsächlich beim Landesgericht eingetroffen sei.

Am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde entschieden, dass die Berufung erst nach der dreitägigen Frist und damit zu spät eingebracht worden sei. Die OLG-Richter gaben dem Antrag des Anwalts auf Wiedereinsetzung der Rechtsmittelfrist in den vorigen Stand keine Folge. Die Tiroler Richter werteten das Ableben der Katze zwar als bedauerlichen Vorfall, aber nicht als unvorhergesehenes und unabwendbares Ereignis, das das Versäumen der Berufungsfrist entschuldigen würde. Ein Rechtsanwalt habe dafür Sorge zu tragen, dass Rechtsmittel rechtzeitig eingebracht werden.

Haft- und Geldstrafe

Damit wurde das Ersturteil rechtskräftig. Wegen fortgesetzter Gewaltausübung wurde die Mandantin des Anwalts bei der Hauptverhandlung am 27. Jänner am Landesgericht zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von drei Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das teilte auf Anfrage Gerichtssprecher Norbert Stütler mit.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat die Angeklagte ihren Ehemann über Monate hinweg immer wieder misshandelt und bedroht. Demnach hat die 39-Jährige ihren Gatten wiederholt geschlagen, mit ihren Fingernägeln gekratzt und gebissen. Durch die häusliche Gewalt wurde der Oberländer mehrfach leicht verletzt.

Die angeklagte Österreicherin ausländischer Herkunft bestritt die Anklagevorwürfe. Ihre erstinstanzliche Verurteilung wollte sie mit einer Berufung am OLG Innsbruck bekämpfen. Aber ihr Anwalt hat die dafür vorgesehene Frist versäumt. Ob und in welchem Ausmaß die Haftpflichtversicherung des Unterländer Rechtsanwalts die Angeklagte finanziell entschädigt, wurde noch nicht entschieden.

(Quelle: NEUE am Sonntag)

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Anwalt versäumte Frist wegen seiner Katze
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen