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Anträge für Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz möglich

Der ab heute mögliche Fixkostenzuschuss wird in zwei Tranchen ausbezahlt.
Der ab heute mögliche Fixkostenzuschuss wird in zwei Tranchen ausbezahlt. ©pixabay.com (Sujet)
Unternehmen können ab heute den Ersatz von Fixkosten beantragen, wenn ihr Umsatz um mindestens 30 Prozent gefallen ist. Außerdem zu beantragen ist auch der Umsatzersatz für Betriebe, die im zweiten Lockdown schließen mussten.

Eine solche Hilfe in der Coronapandemie gab es bereits für die Zeit von Mitte März bis Mitte September (Fixkostenzuschuss 1), nun wird diese Förderung auch für die Zeit von Mitte September bis Juni 2021 möglich (Fixkostenzuschuss 2). Je Periode können pro Unternehmen maximal 800.000 Euro Förderung fließen.

Weitere Unterstützung von bis zu 3 Mio. Euro angekündigt

Voraussichtlich im Dezember soll es eine weitere auf den Fixkosten aufbauende Unterstützung geben, die dann je Unternehmen bis zu 3 Mio. Euro bringen soll, teilten Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Montag in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit. Diese Beihilfe fließt nur für jenen Teil der Fixkosten, der nicht von Unternehmensgewinnen gedeckt ist. Damit ist die Berechnung kompliziert und in der Regel nur im Nachhinein möglich, so Blümel, da die Verluste im Voraus schwer zu schätzen seien. Auch diese Förderung läuft unter der Bezeichnung Fixkostenzuschuss 2, hat aber eine andere Rechtsbasis und Berechnungsweise als der ab sofort beantragbare Fixkostenzuschuss 2 mit bis zu 800.000 Euro.

Auch Umsatzersatz kann ab sofort beantragt werden

Ab heute zu beantragen ist auch der Umsatzersatz für Betriebe, die im zweiten Lockdown schließen mussten. Wie angekündigt erhalten Dienstleister als Entschädigung für die zwangsweise Schließung 80 Prozent des Vorjahresumsatzes, Handelsbetriebe hingegen zwischen 20 und 60 Prozent. Ein Kfz-Händler werde mit 20 Prozent auskommen müssen, Blumenhändler oder Modegeschäfte, deren Ware verderblich ist, mit 60 Prozent. Dieser Umsatzersatz ist über Finanzonline zu beantragen. Regelungen für indirekt betroffene Zulieferer werden noch ausgearbeitet.

Der ab heute mögliche Fixkostenzuschuss 2 bis 800.000 Euro wird in zwei Tranchen ausbezahlt, erst zu 80, dann zu 20 Prozent. Der Zuschuss ist aliquot zum Umsatzrückgang. Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 120.000 Euro können davon 30 Prozent pauschal und ohne Steuerberater beantragen. Auch ist die Basis, was alles als Fixkosten akzeptiert wird, größer. Im Gegensatz zum Fixkostenzuschuss 1 können nun etwa auch Leasingraten, Abschreibungen (Afa) und frustrierte Aufwendungen, also schon angefallene Kosten für Projekte, die wegen der Pandemie nicht verwirklicht wurden, angerechnet werden.

(APA/Red)

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