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Anträge auf Heizkostenzuschuss

©Marita Bitschnau
St. Anton (mab). Noch bis 07. Februar 2014 können die Anträge auf einen Heizkostenzuschuß geltend gemacht werden. Dafür sind einige Voraussetzungen nötig. 

Das monatliche Nettoeinkommen bei einer alleinstehenden oder alleinerziehenden Person darf höchstens Euro 1.070 betragen, bei Ehepaaren, Lebensgemeinschaften oder zwei in einem gemeinsamen Haushalt wohnenden Personen erhöht sich der Betrag auf Euro 1.577.
Weitere Voraussetzungen sind auf Anfrage erhältlich. Der einmalige Heizkostenzuschuss beträgt Euro 250, die antragsstellende Person muss persönlich beim Gemeindeamt vorsprechen.

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