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Anschlag in Wien: Terror-Anklage lag gegen Mitverdächtigen vor

Ein Mitverdächtigter war bereits wegen terroristischer Vereinigung angeklagt.
Ein Mitverdächtigter war bereits wegen terroristischer Vereinigung angeklagt. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Gegen eine Mitverdächtigen bei dem Anschlag in Wien lag zum Tatzeitpunkt eine Terror-Klage vor. Der festgenommene 18-Jährige soll sich seit 2018 für den IS betätigt haben.
U-Haft für Verdächtige
Festnahmen nach Anschlag

Gegen einer der Männer, die als mögliche Mitwisser bzw. Mittäter am Terroranschlag in der Wiener Innenstadt in U-Haft genommen worden sind, ist im Zeitpunkt des Blutbads eine Anklage wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB) vorgelegen. Entsprechende Informationen der APA bestätigte Montagmittag die Sprecherin des Landesgerichts für Strafsachen, Christina Salzborn.

Festgenommener 18-Jähriger soll sich seit 2018 für IS betätigt haben

Gegen den Verdächtigen - er ist 18 Jahre alt, seine Eltern stammen aus Bangladesh, vor seiner Festnahme soll er äußerlich aufgrund seiner Kleidung und Barttracht als strenggläubiger Moslem erkennbar gewesen sein - wurde demnach Anfang Oktober eine Terror-Anklage beim Landesgericht eingebracht. Darin wird ihm vorgeworfen, sich seit März 2018 für die radikalislamistische Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) betätigt und den späteren Attentäter bei dessen Plänen unterstützt zu haben, nach Syrien zu reisen, wo sich dieser dem IS anschließen wollte. Diesbezüglich wird dem 18-Jährigen ein "psychischer Tatbeitrag" angelastet. Er soll den um zwei Jahre älteren IS-Sympathisanten in Chats bestärkt haben, seine Syrien-Pläne in die Tat umzusetzen. Darüber hinaus wird dem 18-Jährigen die Weiterverbreitung von IS-Propagandamaterial und Nashids - Propaganda- und Kampflieder für den gewaltsamen Dschihad gegen die sogenannten Ungläubigen - angekreidet.

18-Jähriger wurde nach Wien zurückgeschickt

Die Absicht des Attentäters, in Syrien für den IS zu kämpfen, hatte sich im Herbst 2018 zerschlagen, weil er in der Türkei von den Behörden aufgegriffen, inhaftiert und nach Wien zurückgeschickt wurde. Am hiesigen Landesgericht wurde er im April 2019 wegen terroristischer Vereinigung gemeinsam mit einem 22-Jährigen Glaubensbruder verurteilt - jener hatte allerdings nicht versucht, an der Seite des Jüngeren nach Syrien zu gelangen. Vielmehr hatten die beiden noch davor geplant, sich als "Glaubenskrieger" in Afghanistan zu betätigen, was ebenfalls scheiterte.

Die vorliegende Anklage gegen den 18-jährigen mutmaßlichen Islamisten ist bereits rechtswirksam. Konkreten Verhandlungstermin gibt es noch keinen.

18-Jähriger war trotz Anklage auf freiem Fuß

Obwohl gegen ihn Anfang Oktober eine Anklage wegen terroristischer Vereinigung (§278b StGB) eingebracht wurde, hat sich ein womöglich in die Anschlagspläne verwickelter 18-Jähriger zum Zeitpunkt des Attentats auf freiem Fuß befunden. Er wurde erst am Tag danach festgenommen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Wien "wäre auf Basis der vorliegenden Anklage eine U-Haft unverhältnismäßig gewesen", wie Behördensprecherin Nina Bussek am Montagnachmittag erläuterte.

Im Gespräch mit der APA verwies Bussek auf das jugendliche Alter - zum Zeitpunkt, als die inkriminierten Tathandlungen einsetzten, war der Bursch 16 Jahre alt - und die bisherige Unbescholtenheit des nunmehr 18-Jährigen. Außerdem enthalte der Terror-Paragraph § 278b Abstufungen. Die Delikte, die man dem 18-Jährigen in der rechtswirksamen Anklage vorwerfe, seien eher im niederschwelligen Bereich angesiedelt: "Seine Tathandlungen haben sich im Wesentlichen darauf beschränkt, Propagandamaterial in Chats zu teilen." Den späteren Attentäter habe er zwar mit Zuspruch bestärkt, diesem aber keine darüber hinausreichende Unterstützung geboten. Da es überdies keine Hinweise auf gewalttätiges Verhalten gegeben habe, hätte es mit dem Wissensstand beim Einbringen der Anklage keine hinreichenden Haftgründe gegeben, sagte Bussek.

U-Haft über Verdächtige verhängt

Am vergangenen Wochenende wurde über den 18-Jährigen und neun weitere mutmaßliche Islamisten die U-Haft verhängt, weil sie verdächtigt werden, in das Blutbad in der Innenstadt möglicherweise verwickelt oder zumindest eingeweiht gewesen zu sein. Ermittelt wird gegen die Männer wegen des Verdachts auf Beteiligung am Mord, an einer kriminellen Organisation und terroristischer Vereinigung.

(APA/Red)

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