Das Innenministerium hat am Donnerstag auf APA-Nachfrage betont, dass der Attentäter, der am Abend des 2. November bei einem Anschlag in der Wiener Innenstadt vier Menschen erschossen hat, nicht als V-Mann für die Polizei tätig war. Der 20-Jährige sei weder vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), den Verfassungsschutzämtern in den Ländern noch einer sonstigen Polizeibehörde als V-Mann geführt worden, hieß es.
Viele Fragen weiterhin offen
Weiter Ermittlungsgegenstand war die Frage, wie der schwerbewaffnete Attentäter von seiner Wohnung in der Wagramer Straße in "Transdanubien" in die Innenstadt gekommen ist. Der 20-Jährige führte ein Sturmgewehr Zastava M70, eine Pistole Marke Tokarew und eine Machete sowie reichlich Munition mit sich. Wo er sich die Waffen besorgt hat, war ebenfalls weiterhin unklar.
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