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Anrainerparken in Wien: Alte Schilder bleiben trotz neuer Verordnung gültig

Seit 1. Dezember 2018 sind Anrainerparkplätze auch für den Lieferverkehr und Sozialdienste untertags geöffnet.
Seit 1. Dezember 2018 sind Anrainerparkplätze auch für den Lieferverkehr und Sozialdienste untertags geöffnet. ©APA/ROLAND SCHLAGER
Die Debatte um die Neuregelung des Anrainerparkens geht weiter. Laut einem neuen Rechtsgutachten bleiben die alten Schilder und damit auch die bisher geltenden Zonen trotz der neuen Verordnung gültig, solange die neuen Zusatztafeln nicht angebracht werden.
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Das Gutachten wurde von den Bezirkschefs der Inneren Stadt, Markus Figl, und der Josefstadt, Veronika Mickel (beide ÖVP), in Auftrag gegeben.

Seit 1. Dezember 2018 sind Anrainerparkplätze in Wien auch für den Lieferverkehr und Sozialdienste untertags geöffnet. Der erste und der achte Bezirk wollen diese Neuregelung allerdings nicht hinnehmen und weigerten sich, die erforderlichen Zusatztafeln zu finanzieren, auf denen auf die neue Verordnung verwiesen wird.

Alte Schilder sind laut Gutachten weiterhin gültig

Ein neues Gutachten gibt ihnen recht: Die Ansicht der zuständigen Magistratsabteilung 46, dass mit Inkrafttreten der neuen Verordnungen zum Anwohnerparken alle alten Anwohnerparkzonen aufgehoben würden, wenn die neuen Zusatztafeln mit formalem Verweis auf das Amtsblatt nicht aufgehängt werden, sei falsch und eine “politische Fantasievorstellung”, schreibt Christian Piska, Verkehrsrechtsexperte am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Uni Wien.

“Einmal gehörig kundgemachte Verkehrszeichen behalten ihre Gültigkeit, solange sie angebracht sind. Daran vermag aufgrund der spezifischen Natur von Verkehrszeichen auch eine Systemänderung durch eine im Amtsblatt des Magistrats kundgemachte Verordnung nichts zu ändern”, heißt es in dem Gutachten. Man könne den Verkehrsteilnehmern nicht zumuten, Verordnungen ausheben zu müssen, bevor sie sich im Verkehrsfluss danach richten.

“Gelten muss, was auf den Schildern steht”

“Es gilt das, was kundgemacht – also ausgeschildert – ist”, betonte Figl. Das bestätige nun auch das Gutachten. “Die zuständige Stadträtin (Maria Vassilakou, Anm.) muss mit sofortiger Wirkung dieses Faktum anerkennen und die Bewohnerparkplätze in der Inneren Stadt wieder entsprechend behandeln”, forderte er. “Schon der Hausverstand sagt uns, dass gelten muss, was auf den Schildern steht. Alles andere ist vollkommen unerklärlich”, bekräftigte Mickel. “Unser Ziel ist es, wieder Fairness für die Parkplatzsuchenden im Bezirk herzustellen, daher hoffen wir, dass die Verordnung durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird.”

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(APA/Red)

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