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Anklage: Mord an Freundin in Bludenz

Anklage: Mord an Freundin in Bludenz
Anklage: Mord an Freundin in Bludenz ©VN
Wegen des Verdachts des Mordes hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch am Landesgericht Feldkirch Anklage erhoben. Das teilte gestern auf Anfrage Heinz Rusch als Sprecher der Staatsanwaltschaft mit.
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In der Anklageschrift wird einem 24-jährigen Armenier vorgeworfen, er habe am 12. Juli in der gemeinsamen Bludenzer Wohnung seine 21-jährige armenische Lebensgefährtin aus Eifersucht erwürgt.

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Die Mord-Anklage ist nicht rechtskräftig und kann innerhalb von 14 Tagen am Innsbrucker Oberlandesgericht bekämpft werden. Deshalb liegt noch kein Verhandlungstermin vor. Der Beschuldigte befindet sich wegen Mordverdachts in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft.

Zwischen dem Paar soll es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. Dabei soll der Armenier seine Partnerin erwürgt haben. Verwandte fanden die regungslose Frau um 1 Uhr in der Wohnung. Ein Notarzt hat die Patientin reanimiert. Sie starb jedoch im Krankenhaus.

Reaktion der Familie

Eine familiäre Reaktion auf das Tötungsdelikt hat am Landesgericht bereits im August zu einem Strafprozess geführt, wegen versuchter schwerer Nötigung.

Denn am Tag nach dem Tötungsdelikt, am 13. Juli, hat der armenische Onkel der getöteten Frau den Vater des mutmaßlichen Mörders telefonisch kontaktiert. Dem angeklagten Anrufer wurde im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch zur Last gelegt, er habe während des Telefonats dem 51-jährigen Armenier aus Bludenz damit gedroht, ihn und dessen Familie umzubringen.

Demnach soll der Angeklagte sogenannte Ehrenmorde angekündigt haben, falls der 51-jährige Armenier keine Beweise für die angebliche Untreue seiner Nichte vorlegen könne. Mit Beweisen sollen Chatprotokolle und Unterlagen aus dem Mord-Strafverfahren gemeint gewesen sein.

Der nun wegen Mordes angeklagte 24-Jährige hat nach Angaben seines Vaters seine Partnerin getötet, weil sie mit fünf anderen Männern geflirtet und mit ihnen Handynachrichten ausgetauscht haben soll.

Von Nötigung freigesprochen

Von der angeklagten versuchten schweren Nötigung wurde der Angeklagte im August im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Richterin ging nicht davon aus, dass der vorbestrafte 39-Jährige mit Blutrache gedroht hat. Für sie waren die unterschiedlichen Angaben der Belastungszeugen nicht derart glaubwürdig, dass sich darauf ein Schuldspruch stützen ließ.

Der Freigesprochene wurde nach zwei Wochen aus der U-Haft entlassen.

(Seff Dünser / Neue)

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