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Anklage: Missbrauch mit intimen Videos

Ein 54-Jähriger muss sich wegen Missbrauch vor Gericht verantworten.
Ein 54-Jähriger muss sich wegen Missbrauch vor Gericht verantworten. ©VOL.AT/Stiplovsek
Beschuldigter 54-Jähriger soll in sozialen Medien zwei Unmündige dazu verleitet haben, ihm Videos zu schicken. Darauf ist zu sehen, wie sich die Mädchen sexuell befriedigen.

Der Mann hat die Kinder offenbar nie berührt und ist ihnen nie begegnet. Dennoch wird dem mit sechs Vorstrafen belasteten Erwachsenen in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Feldkirch vor allem schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen vorgeworfen. Demnach soll er in sozialen Medien zwei Mädchen im Alter von 12 und 13 Jahren dazu verleitet haben, ihm jeweils mehrere intime Videos zu schicken. Darauf ist zu sehen, wie sich die unmündigen Kinder sexuell selbst befriedigen. Bei einem weiteren unmündigen Mädchen soll er versucht haben, ihm derartige Videos zukommen zu lassen.

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Der in Vorarlberg lebende Deutsche wurde festgenommen und befindet sich in der Justizanstalt Feldkirch in Untersuchungshaft. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung. Die von der Staatsanwaltschaft am Landesgericht Feldkirch eingebrachte Anklageschrift ist nicht rechtskräftig. Deshalb wurde noch kein Verhandlungstermin festgelegt. In der Anklageschrift wird ihm schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, sexueller Missbrauch von Unmündigen, pornografische Darstellung von Minderjährigen, sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren und Nötigung zur Last gelegt.

Videos

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ist der Beschuldigte so vorgegangen: Der 54-Jährige hat sich in Internetplattformen als 15-Jähriger ausgegeben und so zahlreiche unmündige und mündige Mädchen kontaktiert. Mit einigen von ihnen hat er über WhatsApp und Instagram „Liebesbeziehungen“ geführt. Der Mann hat den drei mutmaßlichen Opfern Videos geschickt, auf denen er sich selbst sexuell befriedigt. Auch so hat der sich als Teenager ausgebende Erwachsene zwei unmündige Mädchen dazu gebracht, Onanie-Videos von sich selbst an ihn weiterzuleiten.

Mit einem der Mädchen hat der 54-Jährige auch telefoniert. Seine tiefe, nicht nach einem 15-Jährigen klingende Stimme hat er ihr angeblich damit erklärt, dass er Leukämie gehabt habe.

Einem der Mädchen soll der Beschuldigte damit gedroht haben, er werde dessen Mutter Nacktfotos des Mädchens schicken, wenn es den Kontakt zu ihm abbreche.

Schutzbehauptung

Der Beschuldigte räumt ein, dass er Selbstbefriedigungs-Videos von den unmündigen Mädchen erhalten hat. Allerdings gibt er an, er habe die Mädchen dazu nie aufgefordert. Sie hätten ihm die Videos von sich aus überlassen. Die Staatsanwältin hält das für eine widerlegte Schutzbehauptung.

(NEUE)

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