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Anklage gegen Benko: Mitangeklagte erhob Einspruch

Über den Einspruch entscheidet nun das Oberlandesgericht Innsbruck
Über den Einspruch entscheidet nun das Oberlandesgericht Innsbruck ©APA/EXPA/JOHANN GRODER
Die in der zweiten Anklage gegen Signa-Gründer René Benko wegen betrügerischer Krida Mitangeklagte hat Einspruch gegen ebenjene eingelegt. Die Sprecherin des Landesgerichts Innsbruck, Birgit Fink, bestätigte der APA am Freitag einen entsprechenden Bericht des "Standard". Die Anklage war demnach vorerst nicht rechtskräftig. Sollte dies passieren, dürfte sie in dem am 14. und 15. Oktober in Innsbruck angesetzten Prozess miteinbezogen werden.

Ob auch Benko selbst Einspruch einlegen werde, sei angesichts der noch nicht abgelaufenen Frist indes noch offen, bestätigte Fink. Bisher habe er dies nicht getan. Selbiges hatte Benkos Anwalt Norbert Wess zuvor auch dem "Standard" gesagt.

Entscheidung nun bei Oberlandesgericht Innsbruck

Über den Einspruch der Mitangeklagten und einen etwaigen Einspruch Benkos entscheidet nun das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG). Sollte der Einspruch abgewiesen werden, wäre noch nicht automatisch klar, dass die zweite Anklage gemeinsam mit der Ersten verhandelt werden kann. Dies wäre dann der Fall, wenn die gesetzlich vorgesehene Frist von mindestens acht Tagen zwischen Rechtskraft der Anklage und dem Prozess eingehalten werden kann, erläuterte die Gerichtssprecherin.

Denkbar sei auch, dass sich die Mitangeklagte "getrennt" von Benko verantworten muss. Und zwar dann, sollte über ihren Einspruch nicht rechtzeitig vor dem Prozess Mitte Oktober entschieden werden können. Wie rasch das Oberlandesgericht nun über den Einspruch oder die Einsprüche entscheiden könne, hängt laut Fink von der "Komplexität" der Entscheidung ab und sei nicht seriös einschätzbar.

Zuletzt war man am Landesgericht aber davon ausgegangen, dass eine Entscheidung über einen allfälligen Einspruch wohl rechtzeitig fallen werde. Sollte die nunmehrige Anklage rechtskräftig werden, sei es demnach "wahrscheinlich", dass dies ebenfalls an den beiden Prozesstagen Mitte Oktober verhandelt bzw. einbezogen wird, hatte ein Landesgerichtssprecher der APA mitgeteilt. Dies sei in der Strafprozessordnung bei einem "identen Angeklagten" bzw. demselben Tatzeitraum auch so vorgesehen. Im Raum stand aber in diesem Fall laut APA-Informationen ein weiterer, dritter Prozesstag.

Benko soll Vermögen beiseitegeschafft haben

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft in der zweiten, Mitte September eingebrachten Anklage gegen Benko diesem vor, Vermögenswerte beiseitegeschafft und damit die Erfüllung von Gläubigeransprüchen im Zuge seiner Insolvenz als Unternehmer geschmälert zu haben. Bei der Klage geht es um einen Schaden in Höhe von insgesamt 370.000 Euro. Konkret dreht es sich um Bargeld in Höhe von 120.000 Euro sowie zusätzlich elf hochpreisige Uhren sowie Manschettenknöpfe, Uhrenarmbänder und andere Gegenstände im Gesamtwert von fast 250.000 Euro. Die genannten Vermögenswerte sollen dabei in einem Tresor im Haus von Angehörigen verborgen gewesen sein. Die Mitangeklagte soll zur Tat Benkos beigetragen haben. Der Strafrahmen liegt bei einem bis zehn Jahren Haft.

Auch in der ersten Anklage wird dem gefallenen Tiroler Unternehmer vorgeworfen, er habe im Rahmen seiner Insolvenz als Einzelunternehmer die Befriedigung von Gläubigerforderungen verhindert bzw. geschmälert, indem er Vermögenswerte beiseite schaffte. Die Anklage betraf einerseits die Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für die Anmietung eines Hauses, die wirtschaftlich und sachlich unvertretbar gewesen sein sollen, sowie eine Schenkung in der Höhe von 300.000 Euro an Angehörige. Diese erste Anklage wurde bereits Anfang August rechtskräftig. Sie wird im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts verhandelt werden.

Vielfältige Ermittlungsstränge im Signa-Verfahrenskomplex

Die WKStA ging zuletzt im Signa-Verfahrenskomplex 14 verschiedenen Sachverhaltssträngen nach. Zu den Vorwürfen zählen neben betrügerischer Krida auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Im Visier hat sie mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände. Der ermittlungsgegenständliche Gesamtschaden belaufe sich aktuell auf rund 300 Mio. Euro, so die Staatsanwaltschaft. Benko wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück.

(APA)

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