Das Pressereferat der FPÖ Oberösterreich hatte damit eine Presseaussendung der Freiheitlichen vom 3. September richtiggestellt. Im Presserreferat sei es “aufgrund von mehreren bedauerlichen Rechercheirrtümern, von unterschiedlichen Ebenen ausgelöst”, zu dieser Aussendung gekommen. Die FPÖ OÖ werde in Zukunft derartige oder ähnliche Äußerungen zum Nachteil dieses Asylwerbers unterlassen, wurde heute betont. “Hinsichtlich sämtlicher Unannehmlichkeiten”, die der Betroffene in diesem Zusammenhang erfahren hat, “wird unser Bedauern zum Ausdruck gebracht”.
Am Freitag hatte die Staatsanwaltschaft Wels bekanntgegeben, dass die Ermittlungen gegen den Lehrling eingestellt wurden. Anschober kündigte daraufhin die Prüfung rechtlicher Schritte – vor allem gegen FPÖ-Klubchef Johann Gudenus – an. Anschober hatte Gudenus als “rücktrittsreif” bezeichnet und die nun revidierte Aussendung des oö. LHStv. Manfred Haimbuchner (FPÖ) vom 3. September für klagbar gehalten.
Gudenus widerruft und bedauert
FPÖ-Klubchef Johann Gudenus und seine Fraktion bedauern, einen Lehrling fälschlicherweise als “Fan der Terrormiliz Hisbollah” bezeichnet zu haben. Das erklärten sie am Samstagabend in einer via OTS verbreiteten “Richtigstellung”. Entsprechende Aussagen würden künftig unterlassen, bezüglich der Unannehmlichkeiten für den Mann drücke man Bedauern aus.
Ursprünglich hatte Gudenus eine Entschuldigung für nicht nötig gehalten. Er fand die Verwechslung für den Asylwerber, der durch einen Besuch von Bundespräsident Alexander Van der Bellen eine gewisse Bekanntheit erlangt hatte, zwar “sehr bedauerlich”, Fehler habe man aber nicht gemacht, so der Klubobmann vergangenen Donnerstag.
(APA/Red)