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Angebliche Vergewaltigung in Wien-Hietzing: 18-Jähriger freigesprochen

Ein 18-Jähriger wurde heute am Wiener Landesgericht freigesprochen.
Ein 18-Jähriger wurde heute am Wiener Landesgericht freigesprochen. ©APA/HANS PUNZ
Ein 18-Jähriger saß offenbar zu Unrecht auf der Anklagebank. Er soll im April eine 16-Jährige vergewaltigt haben. Heute wurde er im Wiener Landesgericht freigesprochen.

Mit “mir fallen gerade zehn Kilo von der Schulter” hat ein 18-jähriger Bursch am Dienstag am Wiener Landesgericht auf den Ausgang seines Strafverfahrens reagiert. Dann fiel er erleichtert seiner Mutter um den Hals. Der im Gastgewerbe tätige junge Mann war soeben vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Wien-Hietzing: Vorfall ereignete sich im April

Der Bursch hatte am 25. April 2018 in Hietzing ein 16 Jahre altes Mädchen im Bus getroffen, das er vom Sehen kannte. Als der Autobus aufgrund einer Betriebsstörung seine Fahrt nicht fortsetzen konnte, fragte er sie, ob sie mit ihm nach Hause kommen wolle. Die 16-Jährige willigte ein – sie soll “sehr leichtgläubig” und “einfach strukturiert” sein, wie die Staatsanwältin in der Verhandlung betonte.

In der Wohnung des Burschen kam es zu Zärtlichkeiten und mehr. “Ich hab’s einfach laufen lassen”, offenbarte dieser einem Schöffensenat, “ich hab’ gedacht, ich probier mal.” Man habe sich ausgezogen und geschmust, er habe sie dann hochgehoben: “Sie hat nichts gesagt.” Geschlechtliche Handlungen im eigentlichen Sinn habe er an dem Mädchen nicht vorgenommen, weil sie das abgelehnt habe. Der Angeklagte gestand jedoch einen Samenerguss zu.

Während der zeugenschaftlichen Befragung des Mädchens wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Sie dürfte dabei aber deutlich gemacht haben, dass sie in den Angeklagten verliebt war und gekränkt war, als dieser nach ihrem Nein zum Sex nichts mehr von ihr wissen wollte. Das ging aus den Worten hervor, mit denen Richter Norbert Gerstberger den Freispruch begründete: “Sie haben sie wie einen heißen Stein fallen gelassen. Schön war das nicht.” Dessen ungeachtet sei nicht nachweisbar, dass Gewalt im Spiel war und der Wille der 16-Jährigen gebrochen wurde. “Aus Sicht des Mädchens war es ein verunglücktes erstes Mal”, meinte Gerstberger.

Freispruch ist nicht rechtskräftig

Dass er auf der Anklagebank Platz nehmen musste, hatte sich der Bursch auch selbst zuzuschreiben. Nachdem ihn das Mädchen angezeigt hatte, bestritt er in seiner Einvernahme vor der Kriminalpolizei, der 16-Jährigen näher gekommen zu sein. Ein DNA-Test belegte dann allerdings, dass er an ihrem Slip Spuren hinterlassen hatte. Seine ursprüngliche Verantwortung sei “ungeschickt” gewesen, gab der Angeklagte zu. Bei der Polizei sei aber seine Mutter neben ihm gesessen, daher habe er nicht über Intimitäten reden wollen: “Es war mir einfach peinlich. Was soll meine Mutter denken.” Zu diesem Zeitpunkt war der einer Vergewaltigung Verdächtigte noch nicht anwaltlich vertreten.

Der Freispruch ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

(APA/Red)

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