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Anerkennung von Corona als Berufskrankheit gefordert

AK/ÖGB fordern Anerkennung von Corona als Berufskrankheit.
AK/ÖGB fordern Anerkennung von Corona als Berufskrankheit. ©APA
Die Pandemie erfordert aus Sicht von Arbeiterkammer und ÖGB die Anerkennung von Covid-19 als Berufskrankheit.

Ein erhöhtes Infektionsrisiko würde der Gesetzgeber derzeit nur im Gesundheits-, Pflege- und Sozialbereich sehen. Supermarktangestellte, Reinigungskräfte oder Buslenker müssten eine "vergleichbare Gefährdung" nachweisen, um für die Einstufung als Berufskrankheit in Frage zu kommen.

"Die Begrenzung auf wenige Unternehmenstypen muss gerade bei Covid-19 unbedingt entfallen, um eine umfassende Absicherung für alle ArbeitnehmerInnen in allen Branchen zu gewähren", fordert Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB, am Mittwoch. In vielen Bereichen sei es nahezu unmöglich zu beweisen, wie die Ansteckung am Arbeitsplatz im Konkreten erfolgt sei, räumte AK-Direktor Christoph Klein ein.

Erleichterung bei der Beweisführung zur Anerkennung von Corona als Beurfskrankheit gefordert

Die Arbeitnehmervertreter fordern daher eine Erleichterung bei der Beweisführung zur Anerkennung von Corona als Berufskrankheit. Dies solle auch in Bereichen mit hochfrequentem Kundenkontakt wie Supermärkten oder Bäckereien gelten.

Unternehmen, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, sollen mit Strafen rechnen müssen. Der Arbeiterkammer sind nach eigenen Angaben Fälle bekannt, in denen das nicht geschehen ist. "Es ist wesentlich, dass ArbeitgeberInnen hier ihrer Verpflichtung nachkommen. Denn ohne Meldung an die AUVA ist es für Betroffene um ein Vielfaches schwerer, den Status Berufskrankheit zu erlangen - und damit alle Vorteile, die dieser Status mit sich bringt", so Klein.

Aktualisierung der Liste der Berufskrankheiten

Darüber hinaus fordern AK und ÖGB auch eine Aktualisierung der Liste der Berufskrankheiten, zumal die letzte Überarbeitung bereits zehn Jahr zurückliege. Im Besonderen im Bereich des Bewegungs- und Stützapparates, etwa durch langjähriges Heben und Tragen, des weißen Hautkrebses durch solarbedingte UV-Exposition, des Karpaltunnelsyndroms und von arbeitsbedingten psychischen Krankheiten wie Burn-out.

Effekt von Long Covid auf den Arbeitsmarkt noch unerforscht

Wenig erforscht ist noch der Effekt von Long Covid in Österreich auf den Arbeitsmarkt. Halten Müdigkeit, Atemnot, kognitive Beeinträchtigung, Muskelschwäche oder Gelenkschmerzen auch nach einer überstandenen Covid-19-Infektion länger an, spricht die Fachwelt von Long Covid. In Österreich dürften zwischen 110.000 und 220.000 Personen darunter leiden, so AK und ÖGB. Eine Anerkennung von Corona als Berufskrankheit hätte etwa bei Long Covid den Vorteil einer monatlichen Rente oder auch einen besseren Versorgungsanspruch bei Heilbehandlungen und Rehabilitation.

Spät- oder Langzeitfolgen wären vom Versicherungsschutz gedeckt

Bei einer Anerkennung als Berufskrankheit seien zudem Spät- oder Langzeitfolgen vom Versicherungsschutz gedeckt. Falls der erlernte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, stünde einem auch eine Umschulung zu. Für den Aufenthalt in Rehabzentren oder bei Hilfsmitteln entfalle die Kostenbeteiligung. Für den Fall, dass Covid-19 zum Tod führt, sei eine finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen vorgesehen.

(APA/Red)

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