Im Rahmen der 3G-Regel am Wiener Landesgericht für Strafsachen wird bei Getesteten ein höchstens 24 Stunden alter Antigen-Test oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test akzeptiert. Die bereits bestehende FFP2-Maskenpflicht sowie das Einhalten des Mindestabstands bleiben aufrecht.
3G-Regel für Besucher am Wiener Landesgericht für Strafsachen
Gerichtssprecherin Christina Salzborn machte am Mittwochnachmittag Medienvertreterinnen und -vertreter per Mail auf die neuen Spielregeln aufmerksam. "Um Wartezeiten bei den Zugängen kurz zu halten, ersuche ich den entsprechenden Nachweis den Kontrollorganen unaufgefordert vorzuzeigen", wurde mitgeteilt.
Vorangegangen war dem Ganzen ein Erlass des Justizministeriums, der Kontrollmöglichkeiten erst - aus Sicht etlicher Gerichtsbediensteter endlich - möglich macht. Bis dahin war das Landl eine Art "open house" in der Pandemie. Während Theater und Kinos schon lange nicht mehr ohne Grünen Pass zugänglich waren, konnten "Kiebitze" bis zuletzt Verhandlungen nach eigenem Gutdünken besuchen, ohne dass ihr Impfstatus und/oder ein negativer Corona-Test abgefragt worden wäre. Das Tragen einer FFP2-Maske reichte aus, ums ins Gerichtsgebäude zu gelangen. Pensionierte Interessierte mit reichlich Tagesfreizeit und wissbegierige Studenten mit einem Faible fürs Strafrecht machten davon gerne Gebrauch.
(APA/Red)