Am 24. Dezember gelten die Kurzparkzonen in Wien: Parkscheine nötig

Da es sich beim 24. Dezember nicht um einen gesetzlichen Feiertag handelt, sind in den flächendeckenden Kurzparkzonen in Wien zwischen 9.00 und 22.00 Uhr Parkscheine beziehungsweise in den parkraumbewirtschafteten Zonen ein Parkpickerl erforderlich. Auch sämtliche Regelungen betreffend Geschäftsstraßen, Bahnhöfe, Spitäler und Anrainerparkplätze sind zu Weihnachten in Wien in Kraft.
Vorsicht vor Kurzparken und Anrainerparkplätzen in Wien am 24. Dezember
In den Wiener Bezirken 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 12, 15 und 20 gibt es zusätzlich zu den Kurzparkzonen Anrainerparkplätze. Diese dürfen ausnahmslos 24 Stunden pro Tag sieben Tage die Woche nur von Anrainern mit entsprechendem Parkpickerl sowie von Behinderten mit Parkausweis benützt werden. Also auch nicht von Motorrädern und Mopeds.
Die ÖAMTC-Experten empfehlen, in den genannten Bezirken genau aufzupassen, wo das Auto abgestellt wird. Das Parken ohne entsprechende Berechtigung kann zu empfindlichen Strafen führen.
(Red)