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Alle heimischen Großbanken dürften Staat anpumpen

Nach der politischen Einigung auf das Banken-Hilfspaket wird in der Hochfinanz davon ausgegangen, dass alle Großbanken in Österreich Staatshilfe beanspruchen werden und in der Folge auch Versicherungen.

Die Erste Group hatte am Donnerstag den Anfang gemacht, den Bund als Kapitalgeber vorübergehend hereinzuholen. Ähnliches prüfen Raiffeisen, BAWAG, Volksbanken und vor allem Hypo Group Alpe Adria.

Entscheidungen werden überall in den nächsten Tagen und Wochen erwartet. Denn der Markt erwarte bei den Großbanken in dieser Marktkrise weitaus höhere Kapitalquoten als jene, die durch internationale Wertpapierlasten und zuletzt die im vierten Quartal fälligen Island-Abschreibungen aus eigener Kraft erreichbar wären. Keine andere Wahl habe die Kommunalkredit, die vor einer Verstaatlichung steht.

Bei den Versicherern wird zur Stunde noch auf einen “Eisbrecher” gewartet. In jedem Fall würden die Assekuranzen die in den vergangenen Tagen mitbeschlossenen neuen Bilanzregeln anwenden, die bei ihnen aktuell noch teurere Wertpapierabschreibungen abwehren helfen sollen, hieß es am Freitag. Aber auch andere staatliche Entlastungsmaßnahmen würden die Assekuranzmanager überlegen, aus dem 100-Milliarden-Paket der Republik für Banken und Versicherungen.

Raiffeisen-Generalanwalt Christian Konrad wird übrigens eine Schlüsselrolle bei der Entschärfung des österreichischen Banken-Hilfspaket zugeschrieben. Entgegen ursprünglicher Pläne sind nun keine den deutschen Auflagen vergleichbare Bedingungen in den Gesetzesdokumenten und Verordnungen mehr enthalten. Die Bedingungen seien bewusst schwammig gehalten.

Konrad hatte in einem vielbeachteten Zeitungsinterview (“Industriemagazin”) zu einer Staatsbeteiligung an der Raiffeisen Zentralbank befragt erklärt, “Es gibt Leute, die sagen, wir sollen diese Hilfe in Anspruch nehmen und Kapital schaffen. Ich sage – nur über meine Leiche”, zitierte das Magazin in seiner Oktoberausgabe den Raiffeisen-Generalanwalt. “Solange ich hier das Sagen habe, wird das nicht stattfinden. Denn wir machen das aus eigener Kraft.”

Nun sind mit der Abrufung staatlicher Hilfe keine Einschränkungen bei den Vorstandsgagen oder Dividenden oder andere Eingriffe in die operative Bankpolitik verbunden.

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