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Alle Corona-Maßnahmen zu Feiern, Freizeit und Gastro

Ab heute gelten wieder verschärfte Corona-Maßnahmen.
Ab heute gelten wieder verschärfte Corona-Maßnahmen. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
In Österreich gelten ab Montag wieder verschärfte Coronavirus-Maßnahmen. Hier gibt es die Einschränkungen zu Feiern, Freizeit und Gastro im Überblick.
Neue Maßnahmen ab Montag

Ab dem heutigen Montag, 0.00 Uhr, treten weitere Einschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus und Covid-19 in Kraft, die privates Feiern, die Freizeitgestaltung, die Gastronomie und Märkte und Messen betreffen. Die Bundesregierung erhofft sich bzw. der Bevölkerung damit einen zweiten Lockdown ersparen zu können.

Bei privaten Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind nur mehr zehn Personen statt bisher 50 erlaubt. Umfasst sind davon laut Gesundheitsministerium "soziale Aktivitäten in Gruppen", also beispielsweise Yoga-Kurse, Zumba-Stunden, Karten-Runden und Spieleabende, aber auch Filmvorführungen, Ausstellungen sowie Hochzeiten und Tauf-, Firm- und Erstkommunionfeiern. Ausgenommen sind lediglich Begräbnisse.

Empfehlungen für private Feiern

Die neuen Obergrenzen - im Freien sind bei nicht professionell organisierten Veranstaltungen ohne Sicherheitskonzept höchstens 100 Personen gestattet - gelten nicht im beruflichen Bereich, also auch nicht für den Profi-Sport. Explizit von der Regierung ausgenommen wurden private Wohnungen, für die es keine Limits, sondern nur die Empfehlung gibt, nicht über Gebühr Gäste zu empfangen.

Zudem wird die Maskenpflicht verschärft. Mund-Nasen-Schutz ist nunmehr auf sämtlichen Märkten und Messen auch im Freien zu tragen, in der Gastronomie in Innenräumen von Kunden und Personal gleichermaßen. Abgenommen werden darf die Maske beim Wirten nur mehr am Sitzplatz, wobei nur mehr höchstens zehn Personen pro Tisch zulässig sind. An die seit längerem verbindliche Sperrstunde von 1.00 Uhr muss man sich jetzt auch bei geschlossenen Veranstaltungen - privat angemietete Clubs oder Lokale - halten.

Zuhörer bei Gerichtsverhandlungen weiter erlaubt

Die verschärften Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben vorerst keine neuen Auswirkungen auf den Gerichtsbetrieb. Ungeachtet der mit Montag vorgenommenen Einschränkungen für Veranstaltungen bleiben Gerichtsverhandlungen weiter nicht nur medienöffentlich, sondern auch für interessiertes Publikum - sogenannte Kiebitze - zugänglich. Das hat das Justizministerium auf APA-Anfrage klargestellt.

"Die Beschränkungen für Veranstaltungen sind auf den Gerichtsbetrieb nicht übertragbar, weil der Grundsatz der Parteiöffentlichkeit der Verhandlungen nur aus den im Gesetz - der Zivilprozessordnung oder der Strafprozessordnung - vorgesehenen Gründen eingeschränkt werden kann", hieß es aus dem Ministerium. Zum Schutz vor Covid-19 seien in Gerichtsgebäuden und Verhandlungssälen seit längerem Sicherheitsmaßnahmen - das Tragen von Mund-Nasen-Schutz auch im Verhandlungssaal, das Einhalten der Abstandsregeln, das Beachten von Hygienestandards - in Kraft, wurde betont.

"Zu diesem Zweck bestehen bei den Gerichten durchaus zahlenmäßige Beschränkungen für Zuhörer, abhängig von der Größe des jeweiligen Verhandlungssaals", präzisierte das Justizministerium. Diese Beschränkungen würden jedoch von der jeweiligen Dienststellenleitung im Rahmen der Hausordnung bzw. vom Entscheidungsorgan - dem jeweiligen Richter - im Rahmen der Sitzungspolizei festgelegt.

(APA/red)

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