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Alkoholverbot am Wiener Praterstern: Bisher 2.038 Anzeigen

Seit 27. April 2018 gilt das Alkoholverbot am Wiener Praterstern.
Seit 27. April 2018 gilt das Alkoholverbot am Wiener Praterstern. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Am Wiener Praterstern und im angrenden Park Venediger Au gilt seit 27. April 2018 ein Alkoholverbot. Ein Ergebnisbericht wird für Ende April, Anfang Mai erwartet.

Seit 27. April 2018 gilt am Wiener Praterstern sowie im angrenzenden Park Venediger Au ein Alkoholverbot. Ob die Verbotszone aufrecht bleibt oder sogar auf andere Areale der Stadt ausgeweitet wird, hängt von der Evaluierung der Maßnahme ab, die demnächst abgeschlossen sein soll. Das Ergebnis wird für Ende April, Anfang Mai erwartet, kündigte ein Sprecher von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) an.

Wiener Praterstern: Alkoholverbot wird ein Jahr lang evaluiert

“In der Folge des Ergebnisses wird dann entschieden werden, wie es weitergeht”, sagte der Sprecher der APA. Das Alkoholverbot wird ein Jahr lang evaluiert, um zu sehen, welche Erfahrungen damit gesammelt wurden und ob die Begleitmaßnahmen die richtigen sind bzw. ob es weiterer bedarf. Weiters sollen mittels der Evaluierung Parameter definiert werden, die künftig als Entscheidungshilfe in Sachen Alkoholverbotszonen dienen.

Ob sich das Alkoholverbot am Praterstern bewährt hat, konnte der Bürgermeister-Sprecher daher noch nicht sagen. Ebenso wenig, ob dieses in weiteren Gegenden der Stadt geplant sei. Eine konkrete Forderung danach gibt es bereits in Floridsdorf. Dort hat sich das Bezirksparlament für die Einführung am Bahnhof Floridsdorf ausgesprochen. Ob es kommt, ist allerdings offen. Das müsse man sich “konkret anschauen”, hieß es.

Alkoholverbot am Wiener Praterstern: 2.038 Anzeigen bisher

Eine Alkoholverbotszone wird vom Bürgermeister via Verordnung erlassen. Am Praterstern wurde sie eingeführt, da die dortige Alkohol-Szene regelmäßig für Debatten sorgte. Verboten wurde dabei der Konsum alkoholischer Getränke außerhalb der gastronomischen Betriebe. Die Strafen für eine Übertretung reichen von 70 bis 700 Euro für Wiederholungstäter.

Laut einer Statistik der Polizei hat es bisher 2.038 Anzeigen, 207 Organmandate, 1.651 Abmahnungen und 181 Beschlagnahmungen gegeben. Eine Bilanz über das Alkoholverbot wollte die Exekutive noch nicht ziehen, da die Evaluierung noch im Gange sei, wie es auf APA-Anfrage hieß.

(APA/Red)

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