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Alko-Tests bei Listenhunde-Haltern ab 1. Jänner

Ab 1. Jänner gilt ein Alkolimit für Listenhunde-Halter.
Ab 1. Jänner gilt ein Alkolimit für Listenhunde-Halter. ©pixabay.com
Ab 1. Jänner kann die Polizei auch Alkotests bei Führern von Listenhunden durchführen. Anlass war die Attacke eines Listenhundes, bei dem ein einjähriger Bub in Wien ums Leben kam.

Auch zukünftig werden keine Alko-Planquadrate oder Schwerpunktaktionen durchgeführt werden, so die Wiener Polizei. Die alltäglichen Kontrollen wie Leinen- und Beißkorbpflicht werden normal weitergeführt werden. Nur bei offensichtlicher Alkoholisierung sollen die Besitzer in den Alkomaten blasen.

Höchstgrenze für Listenhundehalter

Die Höchstgrenze sind dabei – wie beim Autofahren – 0,5 Promille. Wer den Test verweigert, macht sich strafbar und muss bis zu 1.000 Euro Strafe zahlen. So sollen Fälle wie in der Wiener Donaustadt verhindert werden.

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