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Aliyev-Prozess in Wien: Anklagebehörde und Privatbeteiligte gegen Richter

Aliyev-Prozess - Anklagebehörde und Privatbeteiligte gegen Richter
Aliyev-Prozess - Anklagebehörde und Privatbeteiligte gegen Richter ©EPA
Im Prozess um die Ermordung der Banker Zholdas Timraliyev und Aybar Khasenov scheint das Klima zwischen der Staatsanwaltschaft und den Privatbeteiligten-Vertretern auf der einen und dem Gericht auf der anderen Seite vergiftet.
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Aliyev-Prozess in Wien

Erstere lehnten am Dienstag am Wiener Straflandesgericht den Richter Andreas Böhm als befangen ab, weil dieser “grob unsachlich, polemisch parteilich” agiere.

Erhebliche Zweifel an Beweismitteln

Hintergrund dafür war die Entscheidung des Schwurgerichtshofs, der Ende April die beiden verbliebenen Angeklagten Alnur Mussayev und Vadim Koshlyak nach fast einjähriger U-Haft wegen Wegfall des dringenden Tatverdachts auf freien Fuß gesetzt hatte. Der Hauptangeklagte Rakhat Alivey war Ende Februar erhängt in seiner Zelle in der Justizanstalt Wien-Josefstadt aufgefunden worden. Der schriftliche Enthaftungsbeschluss wurde den Parteien in der Vorwoche zugestellt.

Der vorsitzende Richter Böhm äußert darin erhebliche Zweifel an den Beweismitteln und an der Unbefangenheit kasachischer Zeugen und kommt am Ende zum Schluss: “Dies indiziert in nicht unerheblichem Ausmaß die Behauptung der Angeklagten und des verstorbenen Aliyev, dass die beiden Bankmanager in Wahrheit vom kasachischen Geheimdienst getötet wurden und dass der ganze Entführungs- bzw. Mordfall nachträglich konstruiert wurde, um Aliyev und ihm nahe stehende Personen auszuschalten.”

“Verschwörungstheorien der Angeklagten”

Für die Privatbeteiligten-Vertreter, die im Strafverfahren für die Interessen der Witwen der beiden Banker bzw. den Vater Khasenovs eintreten, sind damit massive Zweifel an der Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit des Vorsitzenden gegeben. An die 20 Minuten referierte Verena Haumer (Kanzlei Haslinger, Nagele & Partner) am heutigen Verhandlungstag, weshalb eine weitere Prozessführung unter Böhm “völlig sinnlos” sei. Dieser mache sich “Verschwörungstheorien der Angeklagten” eigen, verfolge beharrlich seine vorgefasste Meinung und blende “unbewusst alles aus, was mit seiner verzerrten Vorstellung von der Wirklichkeit kollidiert”. Damit verhöhne Böhm nicht zuletzt die Familien der umgebrachten Banker.

Causa Aliyev vor Gericht

Roman Tobeiner von der Kanzlei Lansky, Ganzger und Partner, die für die Witwen tätig ist, und Staatsanwalt Markus Berghammer schlossen sich diesem Antrag an. Der dreiköpfige Richter-Senat wies das Begehren nach mehrminütiger Beratung ab. Das Gericht sei vom Gesetz verpflichtet, während der Hauptverhandlung laufend die Haftfrage zu prüfen, erläuterte der Vorsitzende. Im Enthaftungsbeschluss habe er “zum Ausdruck gebracht, weshalb das Gericht nicht mehr von dringendem Tatverdacht ausgeht”. Es liege in der Natur der Sache, dass dabei auch “beweiswürdigende Erwägungen vorzunehmen sind”, sagte Böhm.

Staatsanwalt Berghammer ließ darauf hin zu Protokoll geben, dass er sich vorbehalte, diese Entscheidung allenfalls bekämpfen zu wollen.

(APA)

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