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Alberschwende: Gezanke um Schranke

Zoff um Schranke.
Zoff um Schranke. ©W&W/Küng; Hartinger; ÖVP Alberschwende
Ein Fahrverbot an der Alten Lingenauer Straße sorgt für Streit zwischen Outdoor-Unternehmer Chris Alge und der Gemeinde Alberschwende. Der Fall ging bis vor den Verfassungsgerichtshof.

Der "Schildbürgerstreich", wie Chris Alge, Eigentümer des alten Lingenauer Bahnhofs und Chef des bekannten Outdoorunternehmens "HIGH 5" die Causa bezeichnet, begann bereits vor fünf Jahren: "Meine Frau Liz wollte 2017 einen Schlüssel für die – laut VfGH illegal – errichtete Schranke auf der Straße zu unserer seit 110 Jahren bestehenden Zufahrt. Den bekam sie von der Bürgermeisterin der Gemeinde Alberschwende allerdings nicht."

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Es folgte über den damaligen Landes­Volksanwalt Florian Bachmayr-Heyda der Weg zum Verfassungsgerichtshof (Wie dieser urteilte, lesen Sie im Interview mit dem aktuellen Landes-Volksanwalt Klaus Feurstein. Der Entscheid des VfGH liegt WANN & WO vor). "Die Gemeinde hat verloren und musste den Weg wieder öffnen", schildert Alge die Situation weiter und fügt hinzu: "Am 1. Jänner dieses Jahres war die Schranke plötzlich wieder zu – ohne, dass ich als Eigentümer des Bahnhofs Lingenau, noch die "HIGH 5 outdoor GmbH" als seit 25 Jahren ansässiger Betrieb mit Firmenzufahrt, noch die zwei Parteien mit Hauptwohnsitz am Bahnhof Lingenau bei einem allfälligen Ermittlungsverfahren oder sonstigen Verhandlungen mit eingebunden waren. Auch wurde uns die neue Verordnung nicht zugestellt." Bei einer geschlossenen Schranke sollte es zudem nicht bleiben: "Mittlerweile gibt es zwei Schranken, mehrere Schilder sowie einen Betonblock. Und das innerhalb von einem Kilometer Schotterstraße. Das ist weltweit einmalig."

©WANN u0026 WO/Küng

"Weder Anrainer noch ­Nutzungsberechtigter"

W&W bat Bürger­meisterin Angelika Schwarzmann um Stellungnahme. Sie sieht den Sachverhalt anders. Laut Schwarzmann habe die Familie Alge keine Zufahrtsberechtigung über die Straße: "Chris Alge ist hinsichtlich der Alten Lingenauer Straße weder Anrainer, noch Nutzungsberechtigter. Er zählt nicht zum Personenkreis der Eigentümer und Bewirtschafter der Anrainergrundstücke auf dem Gemeindegebiet von Alberschwende. Von der Gemeinde Alberschwende wurde rechtskräftig ein Fahrverbot ­verhängt, welches Alge missachtet."

©WANN u0026 WO/Küng

Familie Alge habe zur Kenntnis zu nehmen, dass Verbote einzuhalten sind, so Schwarzmann weiter. Grundsätzlich sei festzuhalten, dass die Gemeinde Alberschwende das gesetzlich vorgesehene Ermittlungsverfahren zur Erlassung einer Verordnung für das Fahrverbot durchgeführt hat, die Verordnung aufsichtsbehördlich bestätigt wurde und somit von einem rechtswirksamen Fahrverbot auszugehen ist, das lediglich die Eigentümer und Bewirtschafter der Anrainergrundstücke auf Gemeindegebiet von Alberschwende sowie Radfahrer und Fußgänger ausnimmt. "Die Erlassung dieses Fahrverbots war schon aus Haftungsgründen geboten", so die Bürgermeisterin.

Chris Alge gibt sich allerdings nicht geschlagen. Für ihn steht fest: "Hier folgt das Recht der Politik."

3 Fragen an Klaus Feurstein, Landes-Volksanwalt Vorarlberg

Die Causa wurde vom VfGH geprüft. Zu welchem Urteil kam das Gericht?

Der VfGH hat eine Verordnung über ein allgemeines Fahrverbot der Gemeinde aus den 70er-Jahren geprüft und daraufhin die Verordnung des Bürgermeisters von Alberschwende vom 24. Februar 1976 als gesetzwidrig aufgehoben. Dies, da die Behörde keine Unterlagen aus den 70ern-Jahren vorlegen konnte, die nachweisen, dass damals ein ordentliches Ermittlungsverfahren durchgeführt wurde. Die Gemeinde hat ein solches 2021 eingeleitet und dann ein neuerliches Fahrverbot verordnet.

Sie haben sich ebenfalls mit dem Fall beschäftigt. Wie sehen Sie die Causa?

Nach einer neuerlichen Anfrage haben wir eine umfassende Prüfung vorgenommen und die Gemeinde zur Stellungnahme aufgefordert. Aufgrund der Unterlagen und des Ermittlungsverfahrens seitens der Gemeinde, ist aus meiner Sicht die gegenständliche VO entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zustande gekommen. Frau Alge wurde über die Möglichkeit informiert, einen ­Individualprüfungsantrag an den VfGH zu stellen. Für Familie Alge und den Betrieb besteht zudem eine gesicherte Zufahrt über das Gemeindegebiet von Lingenau.

Das aktuelle Fahrverbot seitens der Gemeinde ist also rechtens?

Ja, aus meiner Sicht ist es gesetzes­konform und unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen erlassen worden. Die Behörde hat unter Abwägung der Interessen ein Ermittlungsverfahren durchgeführt und dann eine Entscheidung getroffen.

(WANN & WO)

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