AKH-Personalchef und Expflegeleiterin verurteilt

Der Personalchef fasste 18 Monate bedingt aus, was – sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen – seinen automatischen Amtsverlust zur Folge hätte. Die Ende 2007 aus dem AKH ausgeschiedene Pflegedirektorin erhielt sechs Monate bedingt.
Schuldsprüche für AKH-Personalchef, Geschäftsführer
Einen Schuldspruch setzte es auch für einen Geschäftsführer der Reinigungsfirma AGO, die vom AKH drei Mitarbeiter als Zivildiener anfordern hatte lassen, die in weiterer Folge lediglich an wenigen Tagen im Spital anzutreffen waren und weiterhin ungestört ihrer Beschäftigung in der EDV-Abteilung der Putzfirma nachgehen konnten. Der Schöffensenat (Vorsitz: Beatrix Hornich) wertete das Vorgehen des Geschäftsführers, der direkt beim AKH-Personalchef interveniert und so unter anderem auch seinem eigenen Sohn den Zivildienst erspart hatte, als Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Er bekam ein Jahr bedingt aufgebrummt.
Personalchef war ‘Sprachrohr’
Für den Schöffensenat stellte sich der AKH-Personalchef als unmittelbarer Täter dar, der wissentlich und in Schädigungsabsicht seine Befugnis missbraucht habe, indem er die drei von ihm angeforderten Zivildiener nicht einer Dienstleistung im Sinn der zivilen Landesverteidigung zuführte, sondern in der Firma AGO weiterarbeiten ließ, wie Richterin Beatrix Hornich in der ausführlichen Urteilsbegründung darlegte.Der Personalchef habe sich als “Sprachrohr” des AGO-Geschäftsführers betätigt und intern entsprechende Anweisungen gegeben, “die im AKH bis nach unten getragen worden sind”, so die Richterin. Maßgeblich war vor allem eine Besprechung im November 2007, bei der neben dem Personalchef und dem AGO-Verantwortlichen auch die damalige Pflegedirektorin anwesend war. Diese sei “in den Tatplan eingeweiht” worden, habe diesen mitgetragen und die nötigen Informationen an die maßgeblichen Stellen weiter geleitet.
Freisprüche für weiteres AKH-Personal
Der nunmehrige Pflegedirektor, eine im Personalmanagement in der Pflegedirektion tätige Stationsschwester sowie die zwei Oberpfleger, die den nur am Papier vorhandenen Zivildienern falsche Dienstpläne und am Ende eine Kompetenzbilanz und einen Praxisnachweis ausgestellt hatten, wurden freigesprochen. Sämtliche Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.