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AKH-Patientin erhielt sechsfache Schmerzmittel-Überdosis: Tot

Ermittlungen nach tödlicher Medikamenten-Dosis im Wiener AKH.
Ermittlungen nach tödlicher Medikamenten-Dosis im Wiener AKH. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Eine 88-jährige Krebspatientin starb im Wiener AKH an einer sechsfachen Überdosis des Opioids "Vendal". Gegen den behandelnden Oberarzt wird wegen grob fahrlässiger Tötung ermittelt.

Laut einem Bericht des „Kurier“ litt eine 88-jährige Frau in Wien an Krebs und ihr Gesundheitszustand wurde als „schlecht“ bewertet. Am 13. November des vergangenen Jahres verstarb die Patientin im AKH Wien. Obwohl sie keine Schmerzen äußerte, kämpfte sie mit Atembeschwerden und einer eingeschränkten Nierenfunktion. Dennoch erhielt sie das Opioid „Vendal“, ein Schmerzmittel, das bei älteren Patienten mit Nierenproblemen als besonders riskant gilt. Eine Überdosierung dieses Medikaments kann die Atmung erheblich beeinträchtigen.

Oberarzt verabreichte AKH-Patientin Überdosis

Berichten zufolge erhielt die Patientin das Opioid in einer sechsfachen Überdosis. Pflegekräfte äußerten Bedenken bezüglich der Verabreichung und wandten sich an den Vorgesetzten des behandelnden Oberarztes. Dieser untersagte zunächst die Gabe des Medikaments. Allerdings verabreichte der Oberarzt wenige Stunden später die Infusion persönlich. „Ihr könnt mich dabei gerne fotografieren“, soll er vor den anwesenden Kollegen gesagt haben.

88-Jährige an Überdosis gestorben: Ermittlungen gegen Oberarzt

Die Patientin verstarb noch am selben Abend, woraufhin der Vorgesetzte des Oberarztes das Rektorat sowie die Staatsanwaltschaft informierte. Der Rechtsanwalt des Vorgesetzten betont, dass dieser seiner Pflicht nachgekommen sei. Infolge des Vorfalls leitete die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen gegen den Oberarzt wegen grob fahrlässiger Tötung ein.

Nach Bekanntwerden der Vorfälle zog die MedUni Wien den Arzt sofort von der Patientenversorgung ab. Er ist derzeit nur mit Aufgaben in den Bereichen Forschung, Lehre und Verwaltung betraut. Ein Sprecher der MedUni Wien bestätigte, dass bereits disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen den Oberarzt getroffen wurden.

(Red)

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