Mit 1. Juli 2012 wurden die Kompetenzen der Volksanwaltschaft um die Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechte erweitert. Sechs Kommissionen zu je acht Mitgliedern besuchen dazu in ganz Österreich Orte, an denen Menschen festgehalten werden und Orte, an denen Menschen mit Behinderung untergebracht sind. Zusätzlich kontrollieren diese Kommissionen auch das Verhalten von Polizeibediensteten “bei der Ausübung von Zwangsakten”, wie Martina Cerny, die Geschäftsbereichsleiterin des für das Innenministerium zuständigen Volksanwaltes Peter Fichtenbauer (FPÖ), der APA erläuterte.
Demonstrationen werden unter die Lupe genommen
Diese lokal organisierten Kommissionen legen grundsätzlich vierteljährlich ihre Besuchsplanung fest. Darüber hinaus werden sie auch kurzfristig vom Innenministerium über Aktionen verständigt. So auch über Demonstrationen, wobei die Besuche der Demos gegen den Akademikerball schon Tradition haben – auch als der Menschenrechtsbeirat noch im Innenministerium angesiedelt war, wurden sie schon durchgeführt. Die Kommissionsmitglieder werden auch zu den polizeilichen Vorbesprechungen eingeladen.
Gewalt bei Polizeieinsätzen?
Mehrere Mitglieder der beiden in Wien tätigen Kommissionen haben die Demos sowohl am vergangenen Freitag als auch Montagabend beobachtet. Dabei geht es um die Bewertung der Amtshandlungen der Polizei – also etwa ob überschießende Gewalt angewendet wurde. Für diese Beurteilung wird auch das Verhalten der Demonstranten mitberücksichtigt.
Volksanwaltschaft kontrolliert die Polizei
Die Kommissionen erarbeiten nach ihren Besuchen ein Protokoll, das dann dem zuständigen Volksanwalt übermittelt wird – im Falle der Demonstrationen Fichtenbauer. Dieser nimmt dann Kontakt mit dem Innenministerium auf, das seine Sichtweise darstellt. Das Ergebnis dieser Beratungen wird dann den beiden anderen Volksanwälten zur Kenntnis gebracht, die gemeinsam mit dem Kommissionsleiter eine “abschließende Feststellung” erarbeiten. Das dauert in der Regel einige Monate. Veröffentlicht werden diese Feststellungen zwar grundsätzlich nicht. Sie finden aber Eingang in den öffentlichen Jahresbericht an den Nationalrat, außerdem kann jeder Volksanwalt im Rahmen seiner eigenen Verantwortung mit Fakten jederzeit an die Öffentlichkeit gehen.
Die Volksanwaltschaft will ihre Öffentlichkeitsarbeit übrigens verbessern. Ab Herbst sollen auf der Internetseite wichtige Wahrnehmungen veröffentlicht werden. Volksanwalt Günter Kräuter (SPÖ) hat dazu eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. (APA)