Der Großteil der Anzeigen (517) nach dem Akademikerball erfolgte wegen Landfriedensbruchs. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage des grünen Justizsprechers Albert Steinhauser hervor. Er übt Kritik an der breiten Anwendung dieses Paragrafen.
691 Anzeigen nach Akademikerball
“Problematisch wird es, wenn die Polizei beginnt, das Umfeld zu verfolgen und auch Unschuldige ins Visier geraten”, sagte Steinhauser gegenüber der APA. Der § 274 StGB (Landfriedensbruch) sieht für Personen, die “wissentlich” an einer “Zusammenrottung einer Menschenmenge” teilnehmen, die auf die Begehung von Körperverletzungen oder schweren Sachbeschädigungen ausgerichtet ist, grundsätzlich bis zu zwei Jahre Haft vor.
Wenn man Sachbeschädigung oder körperlicher Gewalt begehe, sei klar, dass man strafrechtlich verfolgt werde, betonte Steinhauser. Hier werde aber “offensichtlich ein Strafparagraf reaktiviert”, mit dem auch Unterstellungen gegen jene, die selbst kein Delikt begehen, erfolgten.
Gründer der Anzeigen
Laut der Anfragebeantwortung setzten die Polizeibeamten insgesamt 21 Mal Pfefferspray ein, 18 Mal wurden Einsatzstöcke eingesetzt und neun mal “Körperkraft” angewendet. Derzeit liegen 21 Beschwerden, die sich gegen das Verhalten von Polizeibeamten richten, bei der Landespolizeidirektion Wien. 70 Anzeigen gab es wegen Verstößen gegen das Vermummungsverbot.
Auch das Platzverbot vor der Hofburg, aufgrund dessen die Kundgebung des Bündnisses “Jetzt Zeichen setzen!” am Heldenplatz untersagt worden war, ist Thema der Anfrage. Begründet wurde dieses mit der “aktuellen Gefahreneinschätzung”. “Da wurde eine Kundgebung verboten, die jahrelang friedlich verlaufen ist”, kritisierte Steinhauser. Er vermisse eine kritische Evaluierung, was bei dem Einsatz nicht funktioniert habe und was man anders machen könne: “Da gibt es offenbar null Problemeinsicht”
(APA)