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AK und Gewerkschaft fordern Erleichterungen am Bau

Auf Baustellen soll es angenehmer werden.
Auf Baustellen soll es angenehmer werden. ©APA/HARALD SCHNEIDER
Hitzefrei ab 32,5 Grad und Extra-Pausen - das soll laut Salzburger Arbeiterkammer und Gewerkschaft Baustellenarbeitern zustehen, weil sie durch die Coronakrise zusätzliche Belastungen ausgesetzt sind.

Die Arbeiterkammer Salzburg und die Gewerkschaft haben am Dienstag bei einem gemeinsamen Pressetermin eine neue Hitzefrei-Regelung und Extra-Pausen für das Tragen von Schutzmasken für alle Arbeiter auf Baustellen gefordert. Denn neben Hitze und körperlich anstrengender Tätigkeit würden heuer die Corona-Krise und die damit verbundenen Maßnahmen für eine verschärfte Situation sorgen.

Seit 1. Mai 2019 können Arbeitgeber auf Baustellen ab 32,5 Grad Celsius Hitze (früher waren es 35 Grad) die Arbeiten im Freien einstellen, wenn kein kühlerer Alternativarbeitsplatz zur Verfügung steht. Ist das der Fall, greift die "Schlechtwetter"-Regelung und die Arbeiter erhalten den sogenannten "Sechziger", also 60 Prozent des Lohns. Für die Betriebe entstehen keine Kosten, da die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) den Betrieben den Ausfall refundiert.

60er-Regelung auf Freiwilligkeit

Die Regelung beruht allerdings auf Freiwilligkeit: Die Arbeitgeber können die Hitzeregel für ihre Bauarbeiter einhalten, müssen es aber nicht. "Leider gibt es noch immer zu viele Arbeitgeber, die selbst bei dieser extremen Temperatur nicht freigeben. Dabei wurde ja schon stundenlang gearbeitet, bevor es am Nachmittag überhaupt 32,5° Celsius im Schatten hat", sagte der Salzburger AK-Präsident Peter Eder: "Es braucht daher einen Rechtsanspruch auf hitzefrei." Dazu müsse der Gesetzgeber auch regeln, dass etwaige Bauzeitverlängerungen aufgrund von Hitzefrei-Tagen nicht zu Pönalen für die Betriebe führen.

Zudem forderte Eder mehr Pausen, wenn Corona-Schutzmasken getragen werden müssen - etwa weil der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. "Die Bauarbeiter brauchen mehr Zeit um sich zu erholen. Sie sollen alle 50 Minuten ihre Tätigkeit für zehn Minuten unterbrechen dürfen. Solche Pausen gelten dann allerdings als Arbeitszeit."

Wirtschaftskammer lehnt ab

Vonseiten der Wirtschaftskammer kam am Dienstag postwendend eine Absage an die "praxisfernen und unüberlegten" Forderungen. "Kein Unternehmen wird seine Mitarbeiter zwingen, bei belastenden äußeren Bedingungen weiterzuarbeiten", erklärte der Salzburger Bauinnungsmeister, Peter Dertnig, in einer Aussendung. Es mache zudem einen Unterschied, ob an einem windigen oder an einem schwülen Sommertag bei 32,5 Grad gearbeitet werde.

Laut Dertnig sollte man den Unternehmern bzw. den Polieren auf den Baustellen so viel Eigenverantwortung zugestehen, dass sie die Belastung für die Mitarbeiter selbst einschätzen können. Auch der Forderung nach verpflichtenden Pausen konnte er wenig abgewinnen. "Das ist sowieso gelebte Praxis und kann bei den vielen unterschiedlichen Arbeiten am Bau nicht generalisiert werden." Bei schweren Schremmarbeiten etwa werde man ohnehin öfters Pausen einlegen.

(APA/red)

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