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AK-Kritik an Lohnverrechnung bei Plachutta-Mitarbeitern

Die Arbeiterkammer kritisiert Methoden bei Plachutta.
Die Arbeiterkammer kritisiert Methoden bei Plachutta. ©pixabay.com
Beim Wiener Gastrobetrieb Plachutta wird ein Handflächenscan als Unterschrift bei der Lohnverrechnung verlangt. Für die Arbeiterkammer ist das ein Verstoß gegen die Datenschutzverordnung.
Ewald Plachutta im Interview

Die Arbeiterkammer (AK) beschwert sich bei der Datenschutzkommission über Vorgänge rund um die Lohnverrechnung bei der Gastronomiefamilie Plachutta, schreibt der "Kurier" (Samstagsausgabe). Mitarbeiter sollen ihre Arbeitszeitaufzeichnungen regelmäßig per Handflächenscan unterzeichnen müssen, ohne diese vorher ausreichend einsehen oder kontrollieren zu können. Seitens des Unternehmens wird im Zeitungsbericht betont, dass alles rechtens vor sich gehe.

Laut der Beschwerde müssen die Mitarbeiter ins Büro des bekannten Wiener Gastro-Betriebes kommen, wo ihnen kurz am Tablet eine Liste der Arbeitsstunden zur Einsicht vorgelegt wird. Die Aufstellung wird dann mittels Scan der Handfläche unterzeichnet, und so automatisch mit der Unterschrift des Arbeitnehmers versehen. "Handflächenscans sind für die Lohnverrechnung nicht erforderlich", kritisiert AK-Präsidentin Renate Anderl im "Kurier". Die Aufzeichnungen müssten in schriftlich ausgehändigt werden, damit eine ordentliche Kontrolle möglich sei.

Unfreiwilliger Handflächenscan

Zudem fehle die Freiwilligkeit bei der erforderlichen Einverständniserklärung, weil das Kräfteverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht ausgewogen sei, so Anderl. Auch seien die Betroffenen nicht über ihr Auskunftsrecht aufgeklärt worden. Und Plachutta behalte die Daten noch 14 Tage nach Ende des Arbeitsverhältnisses, dabei müssten diese umgehend gelöscht werden, so die Arbeitnehmervertreterin.

"Der Handflächenscanner ist keine Angelegenheit Plachuttas, sondern wird zigfach von Gastronomiebetrieben eingesetzt", sagt der Firmenanwalt von Gastronom Mario Plachutta, Georg Röhsner. Der Systemanbieter versichere, dass betreffende des Datenschutzes alle rechtens sei. Man habe entsprechende Rechtsgutachten. Nicht der Handflächenabdruck werde gespeichert, sondern ein sogenannter hash-Wert, der bei jeder Neueingabe abgeglichen werde. "Im Prinzip wie ein elektronischer Chip am Schlüsselband, der an ein Lesegerät gehalten wird", so Röhsner. Es könne kein Missbrauch betrieben werden. Es werde viel mehr gesichert, dass nicht jemand anderer die Arbeitszeitaufzeichnung unterschreibe.

Ähnlicher Fall in den Niederlanden

Die aus Sicht der AK gegebene eingeschränkte Kontrollmöglichkeit der Zeitaufzeichnungen sieht der Firmenanwalt nicht. Die Leute seien froh über die rasche Abwicklung. "Wenn jemand die Arbeitszeitaufzeichnung in ausgedruckter form haben will, bekommt er das natürlich", versichert Röhsner.

In den Niederlanden musste ein Unternehmer in einer ähnlichen Causa und einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnugn (DSGVO) laut "Kurier" eine saftige Strafe von 750.000 Euro zahlen. Dort wurden die Mitarbeiter nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass das Unternehmen eine Fingerabdrucktechnologie für die Anwesenheits- und Zeiterfassung benutzt.

(APA/red)

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