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AK klagte AUA: Kundin wurde entschädigt

Die Kundin wurde letztendlich von der AUA entschädigt.
Die Kundin wurde letztendlich von der AUA entschädigt. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die Austrian Airlines (AUA) hat eine Kundin erst nach Klage der Arbeiterkammer (AK) entschädigt.

Zunächst hätte die Fluggesellschaft nur die Steuern und Gebühren in der Höhe von 138,66 Euro zurückerstattet, nicht aber den vollen Betrag von 2.068,66 Euro, obwohl zum Zeitpunkt des Fluges seitens der US-Behörden ein Einreiseverbot für Österreich in Kraft war, wie die AK am Sonntag mitteilte.

AK legte Klage für Mutter und Tochter ein

Im konkreten Fall hatte ein Mutter für sich und ihre Tochter im Februar 2020, also vor Ausbruch der Coronapandemie in Europa und den USA, Flugtickets nach New York gebucht. Los gehen sollte die Reise Mitte Juli. Die Frau trat laut Arbeiterkammer schriftlich vom Vertrag zurück und forderte das Geld retour, die Airline aber argumentierte zunächst, dass der Flug stattgefunden habe. Nachdem die AK Klage einreichte, bekamen die Beiden ihr Geld zurück.

Flexible Tickets und großzügige Stornomöglichkeiten stehen in der heurigen Urlaubssaison hoch im Kurs, wie Reisebüros derzeit berichten. Nach den Erfahrungen im vergangenen Jahr buchen viele ihre Reisen noch kurzfristiger als vor der Pandemie.

Arbeiterkammer rät zu Spontanität

Auch die Arbeiterkammer rät zu Spontanität: "Nehmen Sie eher von langfristigen Buchungen Abstand. Keiner weiß, wie sich die Lage entwickelt." Die AK-Konsumentenschützer weisen daraufhin, dass die Reisewarnungen des Außenministeriums nach wie vor für fast alle Staaten der Welt aufrecht sind. Wer trotzdem bucht, kann im Fall des Falls nicht kostenlos stornieren, weil dann eben keine unvorhersehbaren Umstände vorliegen. Die AK gibt auch zu denken, dass viele Stornoversicherungen eine Pandemie- oder Epidemieausschlussklausel haben.

(APA/Red)

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