AK gewinnt gegen Mobilkom
Im Rechtsstreit mit der Mobilkom Austria wegen von gesetz- und sittenwidrigen Klauseln bezüglich der Taktabrechnung in deren Verträgern, hat die AK Vorarlberg einen ersten Erfolg erzielt.
Das Handelsgericht in Wien gab dem Verein für Konsumenteninformation – er brachte die Klage der AK Vorarlberg ein – Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
AK-Direktor Rainer Keckeis: „Auch wenn damit zu rechnen ist, dass die Mobilkom Berufung einlegen wird, ist die Entscheidung ein wichtiges Indiz für die Notwendigkeit der Klage.“