Airbnb-Verbot für Wiener Gemeindebauten von OLG bestätigt
Airbnb hatte gegen ein entsprechendes erstinstanzliches Urteil des Handelsgerichtes Rechtsmittel eingelegt. In dem Verfahren ging es um die kurzfristige Vermietung von Gemeindewohnungen. Erlaubt ist eine solche zwar ohnehin nicht, es waren aber immer wieder Angebote auf der Plattform aufgetaucht.
Rathaus wollte generelle Sperre der Airbnb-Adressen im Gemeindebau
Das Handelsgericht Wien hat kürzlich entschieden, dass städtische Gemeindewohnungen nicht zur Vermietung durch die Plattform angeboten werden dürfen. Airbnb hatte zuvor bereits zugesagt, dies nicht mehr zu tun - aber die Stadt aufgefordert, entsprechende Inserate zu melden. Im Rathaus hält man das für nicht durchführbar, man pocht auf eine generelle Sperre der Adressen. Airbnb versprach schließlich, dies im Rahmen einer "freiwilligen Initiative" tun zu wollen.
OLG-Urteil zu Gemeindebauten auch noch nicht rechtskräftig
Das Verfahren, wo es um eine entsprechende rechtliche Verpflichtung geht, könnte aber trotzdem in die nächste Runde gehen. Denn laut Rathaus ist auch das jetzige Urteil noch nicht rechtskräftig. "Die Bestätigung des Vermietungsverbots durch das Oberlandesgericht ist sehr wichtig", zeigte sich Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ) aber erfreut.
"Etappenerfolg zum Schutz des sozialen Wohnbaus im Gemeindebau"
Die Stadt und Wiener Wohnen hätten einen weiteren Etappenerfolg zum Schutz des sozialen Wohnbaus im Gemeindebau erreicht. Man dränge nun auf eine rechtskräftige Entscheidung und damit auch auf einen Rechtsanspruch, der sicherstelle, dass kommunale Wohnungen nicht auf diese Weise zweckentfremdet werden dürften.
(APA/Red)