Die Summe beläuft sich auf etwa zehn Millionen Euro und es soll sich um das Erbe eines Sanitärunternehmers handeln, der laut Bericht kurz vor seinem Tod im Jahr 2018 sein Testament zugunsten der AfD geändert haben soll.
Streit um Testierfähigkeit
Gegen das umstrittene Testament wehren sich 14 mutmaßliche Erben. Sie zweifeln die Testierfähigkeit des Erblassers an und fechten das Dokument seit zwei Jahren gerichtlich an. Bislang ist der Fall nicht entschieden. Dennoch soll die AfD bereits über Teile des Nachlasses verfügt haben.
Dem "Spiegel"-Bericht zufolge soll die AfD im Mai 2022 den beweglichen Teil des Nachlasses aus Deutschland ins Fürstentum Liechtenstein gebracht haben. Das Gold soll rund 107 Kilogramm wiegen. Wer den Transport durchgeführt hat, ist bislang unklar.
AfD-Schatzmeister: "Keinerlei Vermögen versteckt"
AfD-Schatzmeister Carsten Hütter erklärte: "Die AfD hat keinerlei Vermögen versteckt – im Gegenteil: Jegliche Vermögenswerte sind transparent in den Rechenschaftsberichten ausgewiesen." Es sei unerheblich, "auf welchem Konto oder in welchem Schließfach Vermögenswerte von Parteien verwaltet werden".
Bundestagsverwaltung konnte keine Unregelmäßigkeiten feststellen
Ein Verstoß gegen geltendes Parteienrecht liegt demnach nicht zwingend vor. Die Bundestagsverwaltung teilte mit, dass keine Unregelmäßigkeiten in den Rechenschaftsberichten der Partei festgestellt worden seien. Solange sich die Vermögensverhältnisse aus den Unterlagen nachvollziehen ließen, bestehe kein Anlass für Nachfragen.
Die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger von der Freien Universität Berlin sieht ebenfalls keinen klaren Gesetzesverstoß. "Man könnte allenfalls prüfen, ob das Einlagern von Vermögen im Ausland noch mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Verwendungszweck vereinbar ist", sagte sie. Selbst bei einem möglichen Verstoß gebe es jedoch keine Sanktionsmöglichkeiten.
Juristisches Nachspiel möglich
Die Erben des Millionärs vermuten hinter dem Goldtransport einen gezielten Versuch, das Erbe vor einem möglichen Gerichtsentscheid in Sicherheit zu bringen. Sie beantragten die gerichtliche Sicherstellung des Erbscheins, um der Partei den Zugriff auf den Nachlass zu entziehen.
Die AfD bestreitet ein solches Motiv. In einem Anwaltsschreiben heißt es, das Vermögen befinde sich "gesichert im Tresor". Wo genau sich dieser Tresor befindet, wurde nicht genannt.
(VOL.AT)