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Änderung der Corona-Teststrategie per Verordnung möglich

Änderung der Corona-Teststrategie gesetzlich ermöglicht.
Änderung der Corona-Teststrategie gesetzlich ermöglicht. ©APA/AFP
Der Gesundheitsminister kann künftig per Verordnung die Corona-Teststrategie ändern. Der rechtliche Rahmen dafür wird mit einer am Donnerstag im Nationalrat beschlossenen Änderung des Epidemiegesetzes gesetzt.

Nötig ist allerdings eine Abstimmung mit dem Finanzminister. Das war für die SPÖ Grund für scharfe Kritik. Mangels Zweidrittel-Mehrheit nicht beschlossen wurden Impfprämien für Gemeinden.

Corona-Teststrategie kann per Verordnung geändert werden

Der Gesundheitsminister wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Finanzminister per Verordnung festzulegen, zu welchem Zweck, mit welchen Testmethoden und in welcher Häufigkeit Screeningprogramme auf Kosten des Bundes durchgeführt werden sollen. Dass er diese Möglichkeit bald in Anspruch nehmen dürfte, war der Rede von Minister Wolfgang Mückstein (Grüne) zu entnehmen.

Bis 31. März sind Coronatests noch gratis

Viele Experten würden angesichts des "Paradigmenwechsels" durch die Omikron-Variante zu einer Änderung der Teststrategie raten, sagte er - nicht ohne Wiens führende Rolle bei den derzeit noch kostenfreien Tests zu loben, aber auch auf die Kosten von bisher 2,6 Mrd. Euro zu verweisen. Bis 31. März werden Tests noch gratis sein. Aber "wir müssen hin zu einem zielgerichteten Testen", bekräftigte Mückstein, versicherte aber, dass Tests weiterhin "selbstverständlich gratis" sein werden, wo sie gebraucht werden.

"Gezieltes Testen macht Sinn"

Einig weiß er sich in dieser Haltung mit dem Koalitionspartner: "Massentests haben nach zwei Jahren ausgesorgt. Gezieltes Testen macht Sinn, ungezieltes nicht", betonte ÖVP-Abgeordneter Werner Saxinger, dass Österreich nicht weiterhin "Test-Weltmeister" sein müsse, wenn kostenlos Impfungen angeboten würden. Zumal aus seiner Sicht das "Gratistesten an jeder Ecke" zur niedrigen Impfrate beigetragen haben könnte.

Die SPÖ lehnte hingegen nicht nur die "Zerschlagung" des funktionierenden Testregimes ab, sondern ist auch strikt gegen die Ermächtigungsbestimmung: Mückstein werde damit nicht mehr nach medizinischer Notwendigkeit über Teststrategien entscheiden können, sondern "betteln und bitten gehen" müssen zum Finanzminister, kritisierte der frühere SPÖ-Gesundheitsminister Alois Stöger.

Parteien fordern Ende der Gratis-Tests - außer die SPÖ

Keine Unterstützung für die - von auch in einem Antrag untermauerte - Forderung nach Beibehaltung des niedrigschwelligen Testangebots fand die SPÖ bei den anderen Oppositionsparteien. FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch will, dass "endlich aufgehört wird mit den unnötigen Tests für alle". Das kostenfreie Testen habe Österreich - wie man im Vergleich mit anderen Ländern sehe - nichts gebracht, nur Schulden, "die die nächste Generation bezahlen muss", plädierte auch Gerald Loacker für ein Ende.

Beschlossen wird im Nationalrat auch die Verlängerung der Zweckzuschüsse des Bundes an die Länder im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Kostenersätze für Schutzausrüstung, die telefonische Gesundheitsberatung, administrativen Aufwand im Zusammenhang mit Testungen, Impfstellen sowie Rettungs- und Krankentransportdienste laufen damit bis Ende Dezember 2022 weiter.

Impfprämien in Gemeinden kommen nicht

Nicht beschlossen wurden Zuschüsse für Gemeinden für Impfprämien. Die wegen einer Verfassungsbestimmung nötige Zweidrittelmehrheit - für die ÖVP und Grüne noch Zustimmung auch aus der Opposition bräuchten - kam nicht zustande.

Die ÖVP hatte darauf schon morgens empört reagiert. Klubchef August Wöginger machte in einer Aussendung die Sozialdemokraten dafür verantwortlich, dass 525 Millionen Euro nicht an die Kommunen ausgeschüttet werden könnten. Diese hätten der Bund den Kommunen zuschießen wollen für Investitionen in den Gemeinden, wenn sie eine gewisse Impfquote erreichen.

Kritik am Corona-Management der Regierung

SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher wies dies empört zurück. Es treffe nicht zu, dass für diese Maßnahme die Verfassung geändert werden müsse, meinte er - unter breiter Kritik am Corona-Management der Regierung. Die Oppositionsvertreter haben schon im Ausschuss bezweifelt, dass es für die Gemeindeprämien eine Verfassungsbestimmung brauche und vermutet, dass die Koalition ihr nur die Schuld zuschieben wolle, wenn das Gesetz nicht zu Stande komme.

Immerhin gibt es Geld für die Gemeinden, wenn diese Kampagnen für die Impfung fahren wollen. Demnach sollen die Kommunen insgesamt 75 Mio. Euro für Print-und Onlinekampagnen sowie für persönliche Informationsmaßnahmen erhalten.

Weiters wird gesetzlich festgelegt, dass April eine Bestätigung über die Ausnahmegründe von der COVID-19-Impfpflicht samt den entsprechenden Befunden vorgelegt werden muss. Risikoatteste, die davor ausgestellt wurden, müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmung bestätigt werden. Zudem wird ein digitales Ausnahmenmanagement geschaffen. Damit die Bestätigungen über Ausnahmen von der Impfpflicht ausgestellt und ins zentrale Impfregister eingetragen werden können, werden die Landeshauptleute ermächtigt, ein entsprechendes elektronisches System zur Verfügung zu stellen.

Daneben wird die Möglichkeit zur Ausstellung von sogenannten Fernrezepten bis Ende Juni 2022 verlängert.

(APA/Red)

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