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Achtung vor "Lockangeboten"

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Rufnummernmitnahme - AK rät zur Prüfung von „Lockangeboten“ - Verbraucherschützer: Wechselwillige Kunden müssen auf Kosten bei einer vorzeitigen Kündigung des alten Vertrags achten.

Im Vorfeld der für 16. Oktober geplanten Einführung der mobilen Rufnummernportabilität, die bei einem Betreiberwechsel eine Mitnahme der Handynummer inklusive Vorwahl ermöglicht, rät die Arbeiterkammer (AK), neue „Lockangebote“ vor einem tatsächlichen Wechsel genau zu prüfen und auf Kosten bei einer vorzeitigen Kündigung des alten Vertrages zu achten. Der Kunde müsse selbst seinen alten Vertrag kündigen, wodurch „enorme Kosten“ entstehen könnten, warnt die AK am Dienstag in einer Pressemitteilung.

Bei der Kündigung von Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit oder befristetem Kündigungsverzicht müssten die noch verbleibenden Grundgebühren gezahlt werden, wenn der Vertrag vorzeitig gelöst wird, erläutert die AK. Weiters könnten Kosten für das Entsperren des alten Handys anfallen. „Ist die Nummer übertragen, können die Dienste des alten Anbieters nicht mehr genutzt werden, gesammelte Bonuspunkte verfallen meist“, betont die AK.

Wem die Entgelte für die Nummernübertragung “übertrieben“ erscheinen, könne die Rechnung beim Anbieter beeinspruchen, rät die AK. Die Regulierungsbehörde hingegen könne Streitfragen in einem Schlichtungsverfahren klären.

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