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Achtung bei Pickerl-Schäden: Beschädigte Plakette muss getauscht werden

Ein beschädigtes Pickerl muss getauscht werden, um Strafen zu vermeiden
Ein beschädigtes Pickerl muss getauscht werden, um Strafen zu vermeiden ©Bildagentur Zolles KG
Nach den Wintermonaten, wo man oftmals Eis und Schnee von der Windschutzscheibe gekratzt hat, sollten Autolenker auf Schäden an der §57a-Begutachtungsplakette - besser bekannt als "Pickerl" - achten.
Pickerl-Preise in Wien im Vergleich

Autolenkern wurde in den vergangenen Monaten das Leben durch Eis und Schnee schwer gemacht. Allzu hartnäckig war oftmals die Eisschicht auf den Fahrzeugscheiben festgefroren, wodurch starker Krafteinsatz notwendig war, um freie Sicht zu erlangen.

Achtung bei Beschädigungen des Pickerls durch Eiskratzer und Co.

Wer mit der scharfen Kante des Eisschabers dabei die §57a-Begutachtungsplakette beschädigt hat, sollte keine Zeit verlieren und das Pickerl möglichst schnell tauschen.

"Sobald die Ziffern nicht mehr lesbar sind oder ein Teil der Plakette überhaupt fehlt, muss es ersetzt werden, da es sonst zu einer Strafe kommen kann", erklärt ARBÖ-Verkehrsjurist Martin Echsel. Die Strafe für ein beschädigtes oder unlesbares Pickerl beträgt theoretisch bis zu 5000 Euro, in der Praxis sind in den meisten Fällen zwischen 100 und 200 Euro zu bezahlen.

Pickerl-Tausch: So funktioniert der Wechsel

Wer sein Pickerl tauschen muss, benötigt dafür den aktuellsten §57a-Begutachtungsbericht sowie den Zulassungsschein. "Der Wechsel des §57a-Pickerls wird in der Begutachtungsdatenbank hinterlegt, das alte Pickerl komplett entfernt und das neue angebracht. ARBÖ-Mitglieder bezahlen mit 1,90 Euro nur die Kosten für das Pickerl", rät Echsel angesichts der drohenden Strafen zu einem raschen Wechsel.

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