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Abriss der Wörtherseebühne wird verschoben

Der Aufsichtsrat der Kärntner Messen hat am Mittwoch beschlossen, dass der Abriss der Wörtherseebühne verschoben wird. Für die "Starnacht am Wörthersee" wird eine Ausnahme gemacht, damit die Schlagerveranstaltung auf der Bühne stattfinden kann, sagte der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Klagenfurts Vize-Bürgermeister Albert Gunzer (FPÖ) zur APA.


“Unmittelbar nach der Starnacht wird mit dem Rückbau begonnen”, so Gunzer. Der Beschluss im Messe-Aufsichtsrat fiel mehrheitlich. Neben den Vertretern der Stadt war auch Wirtschaftskammerpräsident Franz Pacher für die Ausnahmeregelung. Die Messen gehören der Stadt, dem Land über die Landesholding und der Wirtschaftskammer.

Dem Beschluss des Aufsichtsrats war ein einigermaßen turbulentes Tauziehen vorausgegangen. Es gab nämlich einen Beschluss der Generalversammlung der Kärntner Messen als Eigentümer der Seebühne, wonach der Abriss unverzüglich durchzuführen ist.

Zunächst hatten die Vertreter der Stadt, welche die Verschiebung des bereits gestarteten Abrisses wollten, versucht, einen Umlaufbeschluss der Generalversammlung zustande zu bringen, scheiterten aber am Aufsichtsrat der Landesholding (KLH).

KLH-Vorstand Ulrich Zafoschnig hat sich nun im Messe-Aufsichtsrat entschuldigen lassen und seine Stimme an Pacher übertragen. Dieser votierte auch mit der Stimme der Landesholding für die Verschiebung des Rückbaus. So war der Beschluss auch ohne direkte Zustimmung der KLH möglich. Unmittelbar vor der Aufsichtsratssitzung habe Pacher außerdem den Umlaufbeschluss der Generalversammlung unterschrieben, sagte Gunzer. Auch dieser sei also zustande gekommen.

Es gibt noch einen Beschluss des Seebühnenausschusses, wonach die Bühne 2014 nicht bespielt wird. Gunzer ist der Ansicht, eine Zustimmung des Ausschusses sei “nicht mehr notwendig”, der Ausschuss nicht mehr zuständig. Hinzu kommt, dass auch das Land unter den Sponsoren der “Starnacht” ist. Die Landespolitik hatte bereits signalisiert, der Veranstaltung nicht im Wege stehen zu wollen, solange dem Land keine zusätzlichen Kosten entstehen.

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