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Abgetrennte Nabelschnur und Neugeborenes auf Schulhof entdeckt

Säugling auf einem Schulhof gefunden
Säugling auf einem Schulhof gefunden ©canva
In der Nacht von Freitag auf Samstag wurde ein unterkühlter Säugling auf dem Schulhof einer Grundschule gefunden, nur Stunden nach der mutmaßlichen Geburt.

In der Nacht zu Samstag, 6. Jänner 2024, bemerkten Spaziergänger auf einem sonst von Kindern belebten Schulhof in Bielefeld etwas Erschütterndes: Blutspuren an einer Mauer. Zudem entdeckten sie dann auch eine blutige Nabelschnur, die auf dem Spielplatz in ein Papiertuch eingewickelt war.

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Neugeborenes Mädchen entdeckt

Nicht weit von der Fundstelle der Nabelschnur fanden Einsatzkräfte einen Säugling. Das neugeborene Mädchen lag nackt und ohne jegliche Deckung im Gebüsch hinter einer Holzhütte. Nach Informationen von "Bild.de" war das Kind völlig unterkühlt und hatte bereits mindestens sechs Stunden in der Kälte verbracht.

Lebensrettender Einsatz

Einsatzkräfte reanimierten das Neugeborene, das in einem kritischen Zustand war. In einer Kinderklinik kämpften Ärzte um das Leben des kleinen Mädchens. Am Montag kam die Nachricht, dass das Kind stabil ist, doch die langfristigen gesundheitlichen Folgen sind noch unklar.

Polizeihund im Einsatz

Ein Polizeihund namens „Schimanski“ wurde eingesetzt, um den Schulhof nach weiteren Spuren abzusuchen. Die Ermittlungen deuten darauf hin, dass die Mutter das Kind ohne medizinische Hilfe auf dem Spielplatz zur Welt gebracht haben muss.

Ein Polizeihund namens „Schimanski“ wurde eingesetzt, um den Schulhof nach weiteren Spuren abzusuchen.
Ein Polizeihund namens „Schimanski“ wurde eingesetzt, um den Schulhof nach weiteren Spuren abzusuchen. ©canva (Symbolbild)

Ermittlungen der Mordkommission

Die Polizei äußerte sich zu dem Vorfall: Die Mutter muss den Tod des Kindes in Kauf genommen haben, als sie es auf dem Schulhof zurückließ. Alternativ hätte sie das Neugeborene bei einer Babyklappe oder einem Krankenhaus ablegen oder abgeben können. Eine Mordkommission der Bielefelder Polizei wurde eingesetzt, um zu ermitteln, wer die Mutter des kleinen Mädchens ist und welche Gründe sie dazu bewogen haben könnten, ihr Kind in dieser Weise zurückzulassen.

(VOL.AT)

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