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Abendessen kurzfristig storniert: Lokal verlangt Stornogebühr in Höhe von € 209

Ute H. sollte für ein Essen zahlen, das nie konsumiert wurde.
Ute H. sollte für ein Essen zahlen, das nie konsumiert wurde. ©pixabay.com (Sujet)
Obwohl ein Abendessen rechtzeitig storniert wurde, soll eine Wienerin dafür nun eine hohe Storno-Gebühr zahlen.

209 Euro: So teuer kann ein Essen sein, das man nie konsumiert hat. Ute H. hat ein Abendessen in einem brasilianischen Lokal an der Wienzeile kurzfristig storniert, nachdem Freunde wegen Krankheit abgesagt hatten. Trotz Mitteilung der Absage per Mail und SMS sollte sie deshalb eine teure Stornogebühr bezahlen.

Teure Stornogebühr: Gastronom sah sich im Recht

Der Geschäftsführer des Lokals sah sich zuerst im Recht und verwies in dem Fall auf die Geschäftsbedingungen, die man mit der Reservierungsbestätigung erhält. Demnach werden bei einem Rücktritt Stornogebühren fällig, die sich aus dem Fixpreis der All-you-can-eat-Angebote ergeben.

Nachdem der Fall von den Medien aufgegriffen wurde, zeichnete sich dann doch eine Kulanzlösung ab, denn nach Gesprächen mit der Wirtschaftskammer will der Gastronom nun keine Stornogebühr verlangen.

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