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Ab Montag: Neues Kurzarbeitsmodell startet bereits

Mahrer hat am Samstag Maßnahmen in Bezug auf die Kurzarbeit angekündigt.
Mahrer hat am Samstag Maßnahmen in Bezug auf die Kurzarbeit angekündigt. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Schon ab Montag sollen von den Folgen des Coronavirus betroffene Unternehmen Anträge auf ein neues Kurzarbeitsmodell stellen können - das hat Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer am Samstagvormittag angekündigt. Dafür sind zunächst 400 Mio. Euro vorgesehen.

Weil die aktuelle Coronakrise die Unternehmen für akute Liquiditätsprobleme stellt, gibt es wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen Kurzarbeitsmodell. So konnte es bis zu sechs Wochen dauern, bis Kurzarbeit beantragt werden konnte, diese Zeit soll nun auf 48 Stunden verkürzt werden.

Arbeitszeit soll vorübergehend auf null reduziert werden

Eine zweite wesentliche Änderung ist auch, dass die Arbeitszeit vorübergehend auch auf null reduziert werden kann. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mitarbeiter in den Unternehmen bleiben und die Betriebe nach überstandener Krise rasch wieder ihre Arbeit aufnehmen können.

Während Kurzarbeit bisher vor allem von Industrieunternehmen genutzt wurde, soll sie nun auch für KMU und für Kleinstbetriebe anwendbar sein.

Die Nettoersatzrate beim neuen Kurzarbeitsmodell beträgt zwischen 80 und 90 Prozent, wobei Geringverdiener die höchste Nettoersatzrate haben. Die Nettoersatzrate ist die Differenz zwischen dem Entgelt für die geleistete Arbeitszeit zuzüglich Kurzarbeitshilfe und vereinbarten Zuschlägen durch das AMS. Wenn jemand 1.000 Euro netto verdient und null Stunden arbeitet, soll eine 90-prozentige Ersatzrate greifen, das AMS bezahlt also das Arbeitslosengeld plus einen Zuschlag, das sind dann zwischen 800 und 900 Euro. Das Unternehmen bezahlt nur einen kleinen Restbetrag. Damit ist das Modell auch für Unternehmen deutlich attraktiver als bisher.

80 Prozent beträgt die Nettoersatzrate, wenn das Entgelt vor der Kurzarbeit über der halben Höchstbemessungsgrundlage liegt (rund 2.700 Euro), 85 Prozent bei einem Entgelt bis zur halben Höchstbemessungsgrundlage und 90 Prozent bei einem Entgelt bis 1.700 Euro brutto. Falls die zunächst dafür budgetierten 400 Mio. Euro aufgebraucht seien, werde man rasch neue Gespräche führen.

Zeitguthaben und alte Urlaube sollen abgebaut werden

Das Modell sieht außerdem vor, dass zunächst Zeitguthaben und alte Urlaube abgebaut werden müssen. Laufender Urlaub muss nach dem neuen Corona-Kurzarbeitsmodell in den ersten drei Monaten nicht verbraucht werden, falls die Krise länger andauert, sind aber mindestens drei Wochen zu konsumieren.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden beim neuen Kurzarbeitsmodell ab dem 1. Monat vom Bund übernommen - bisher erst ab dem 5. Monat.

Die Behaltefrist beträgt unabhängig von der Dauer der Kurzarbeit einen Monat. Zusätzlich besteht eine Verhandlungsverpflichtung während der Kurzarbeit bei besonderen Umständen über einen allfälligen Entfall bzw. eine Verkürzung der Behaltefrist. Bei überlassenen Arbeitnehmern gibt es keine Änderung zur bisherigen Regelung. Einzig während der Behaltefrist ist der Einsatz zusätzlicher überlassener Arbeitskräfte zulässig.

Eine Änderung der vereinbarten Reduktion der Arbeitszeit durch Arbeitsvertragsänderung (nicht jedoch der Rahmenvereinbarung) ist möglich, jedoch erfordert dies eine vorherige Meldung an die Sozialpartner mindestens fünf Arbeitstage vor Änderung der Arbeitszeit.

Kurzarbeit: Maximale Befristung auf drei Monate

Die Kurzarbeit kann maximal auf drei Monate befristet abgeschlossen werden. Bei Bedarf ist eine weitere Verlängerung um drei Monate nach Gesprächen der Sozialpartner (idente Regelung) möglich. Danach tritt diese Regelung (Corona Soforthilfe-Kurzarbeit Flex) außer Kraft.

SPÖ verlangt Verbesserungen bei der Kurzarbeit

Die SPÖ begrüßt den heute von der Bundesregierung und den Sozialpartnern präsentierten Krisenfonds als Antwort auf die Coronavirus-Pandemie, verlangt aber weitere Maßnahmen. Sozialsprecher Josef Muchitsch verweist dabei auf die neue Regelung zur Kurzarbeit. Hier gehe es darum, dass es die volle Unterstützungsleistung ab dem ersten Tag geben müsse, nicht erst ab dem vierten Monat der Kurzarbeit.

Denn laut Muchitsch werden die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber gesetzlich erst ab dem vierten Monat als Kosten anerkannt. Und man müsse die Kurzarbeitszeit auch auf Null Arbeitszeit absenken können, auch das fehle im vorgelegten Gesetz. Außerdem bleibt Muchitsch bei seiner Forderung nach Entgeltfortzahlungen für Arbeitnehmer mit betreuungspflichtigen Kindern. Der Staat soll beim Entfall von Arbeit durch notwendige Betreuung zuhause für das Einkommen aufkommen. Die SPÖ werde einen entsprechenden Antrag im nächsten Plenum einbringen.

Flughafen Wien lobt Kurzarbeit-Maßnahmen

Lob für den Krisenfonds gab es vom Flughafen Wien. Dieser sei ein "wichtiger Rettungsanker". "Der Umfang des Programms, das von der Regierung gemeinsam mit den Sozialpartnern in absolutem Rekordtempo ausgearbeitet wurde, ringt höchsten Respekt ab und war genau der richtige Schritt", erklärte Flughafenvorstand Günther Ofner.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) lobte heute die gute Zusammenarbeit zwischen Bauern, Verarbeitern und dem Handel. "Die Lieferkette in der Lebensmittelversorgung funktioniert gut. Landwirtschaft, Lebensmittelhersteller und der Handel arbeiten gut zusammen und stellen gemeinsam die Versorgung sicher", so die Ministerin. Sie erinnerte daran, dass das Coronavirus nicht über Lebensmittel oder Wasser übertragen werden kann.

Zu den Hilfen für den Tourismus durch den Krisenfonds der Regierung meinte Köstinger: "Wir müssen die Betriebe dabei unterstützen, durch diese Krise zu kommen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst weiterbeschäftigen zu können. Das neue Kurzarbeitsmodell, Kreditgarantien und die Hilfe bei Härtefällen werden dazu einen Beitrag leisten.

Finanzamt-Infocenter ab Montag nur mehr eingeschränkt geöffnet

Zu Wort haben sich heute auch die Finanzämter gemeldet. "Bitte helfen Sie mit und vermeiden Sie den Weg ins Finanzamt" so das Finanzministerium am Samstag in einer Aussendung. Die Infocenter seien ab Montag dem 16. März, nur noch eingeschränkt geöffnet, den Kunden wird die Nutzung der Onlineangebote ans Herz gelegt. In Ausnahmefällen können Bürger unter der Telefonnummer 050 233 233 vorab einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren. Wie viele andere Institutionen auch haben damit die Finanzämter ihre Vorgaben zuletzt verschärft. Vor zwei Tagen war noch davon die Rede, dass ein eingeschränkter Betrieb stattfindet, bei dem maximal 30 Kunden pro Finanzamt gleichzeitig anwesend sein dürfen.

Und auch das AMS schränkt seine Kundenkontakte weiter ein. Alle Arbeitssuchenden werden aufgerufen "für sämtliche Anliegen eAMS-Konto, E-Mail und Telefon zu nutzen". Auch die Meldung der Arbeitslosigkeit ist ab sofort über die elektronischen Kanäle oder telefonisch möglich. Wem der Weg über das Internet nicht möglich ist, der wird ersucht, sich ab Montag telefonisch unter der Wiener AMS-Serviceline 05 09 04 940 mit dem AMS Wien in Verbindung zu setzen.

>>> Weitere Infos in Bezug auf das Coronavirus gibt es hier.

(APA/Red)

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