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Ab 8. November: Stufe 3 könnte mit Stufe 2 in Kraft treten

Der Stufenplan hängt von der Auslastung der Intensivstationen ab.
Der Stufenplan hängt von der Auslastung der Intensivstationen ab. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Ab 8. November tritt in Österreich die Stufe 2 des Corona-Stufenplans in Kraft. Aktuellen Prognosen zufolge könnte die Stufe 3 jedoch bereits am selben Tag in Kraft treten - weil hier die Vorlauffrist entfällt.

Nach dem Erreichen der 300er-Schwelle bei Covid-19-Patienten auf heimischen Intensivstationen tritt wie im Stufenplan der Bundesregierung vorgesehen mit 8. November die zweite Stufe in Kraft. Die dafür notwendige Verordnung wurde am Dienstagabend erlassen. Damit verlieren Selbsttests ebenso wie Antikörpertests ihre Wirksamkeit im 3G-Bereich. Zudem muss man für die Nachtgastro und Großevents geimpft oder genesen sein.

Stufe 3 gleichzeitig mit Stufe 2?

Damit würde also zeitgleich Stufe 3 in Kraft treten. Bei dieser Stufe hat sich die Bundesregierung ja auf den Entfall der siebentägigen Nachfrist verständigt.

Am Dienstag waren von Gesundheits- und Innenministerium 317 Patienten mit einer SARS-CoV-2-Infektion auf den heimischen Intensivstationen gemeldet worden. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen seit Montag lag bei 5.398.

2G bei Events und in der Nachtgastro

Laut dem aktuellen Stufenplan muss sieben Tage nach Erreichen von 300 Corona-Intensivpatienten die Stufe zwei in Kraft treten. Damit gilt dann in der Nachtgastronomie sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen eine 2G-Regel, d.h. nur mehr Geimpfte oder Genesene haben dort Zutritt. Außerdem sind in Stufe zwei Antigentests mit Selbstabnahme ("Wohnzimmertests") österreichweit nicht mehr als Nachweis für Bereiche mit 3G-Eintrittsregel gültig.

Stufe 3: PCR-Test löst Antigentest ab - auch bei Ausreisekontrollen

Sollte die Zahl von 400 Intensivbetten überschritten werden, was eine Auslastung der Intensivkapazität von 20 Prozent bedeutet, verliert der Antigentest in Bereichen mit 3G dann in ganz Österreich seine Gültigkeit. Zutritt hätten damit überall nur mehr Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test. Diese Maßnahme tritt sofort bei Überschreiten des Grenzwertes in Kraft, könnte die am Dienstag erlassene Verordnung damit sogar überholen.

Geplant ist, dass Antigentests dann auch bei allfälligen Ausreisekontrollen nicht mehr akzeptiert werden, hieß es auf APA-Nachfrage seitens des Gesundheitsministeriums. Das bedeutet, dass für Ungeimpfte und Nichtgenesene ein PCR-Test für die Aus- bzw. Durchreise durch einen Hochrisikobezirk oder eine Hochrisikogemeinde erforderlich wird.

(APA/red)

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