Ab 1. Juli 2024: Neue Regelung erleichtert Kostenerstattung bei Wahlarztbesuchen

Ab dem 1. Juli 2024 wird die Kostenerstattung für Wahlarztbesuche deutlich vereinfacht. Künftig müssen die Wahlärztinnen und -ärzte die Kostenerstattung direkt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der BVAEB und der SVS über die Softwarelösung WAH-Online einreichen. Diese Neuerung entlastet die Patientinnen und Patienten, die sich nicht mehr selbst um die Einreichung der Rechnungen kümmern müssen.
Bürokratischer Aufwand entfällt
"Im Zuge der Gesundheitsreform stärken wir den niedergelassenen Bereich in den kommenden Jahren deutlich", sagt Gesundheitsminister Johannes Rauch. "Wir schaffen neue Kassenstellen und erhöhen die Zahl der Primärversorgungszentren. Mit der direkten Abrechnung von Wahlarztrechnungen mit der Krankenversicherung schaffen wir kurzfristig eine zusätzliche Erleichterung für Patientinnen und Patienten. Sie erhalten so schnell und einfach einen Teil des Honorars zurück, bürokratischer Aufwand entfällt. Ab 2026 werden Wahlärztinnen und -ärzte zusätzlich an das e-card-System und die ELGA angebunden, um eine lückenlose Dokumentation der individuellen Krankengeschichte zu ermöglichen," erklärte Bundesminister Johannes Rauch.
Für wen die Vereinbarung gilt
Die Vereinbarungen zwischen dem Sozialministerium, der ÖGK und der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) sehen vor, dass diese Regelung für Wahlärztinnen und -ärzte gilt, die mehr als 300 unterschiedliche Patientinnen und Patienten im Jahr betreuen. Dadurch können 80 Prozent der bei der ÖGK eingereichten Wahlarztrechnungen direkt elektronisch übermittelt und rasch bearbeitet werden. Der Zeitraum bis zur Kostenerstattung wird sich somit deutlich verkürzen. Für Patientinnen und Patienten von Wahlarztordinationen, die nicht von der verpflichtenden Übermittlung betroffen sind, bleibt die Möglichkeit bestehen, die Rechnungen weiterhin selbst einzureichen.
Fakten:
- Startdatum: 1. Juli 2024
- Softwarelösung: WAH-Online
- Beteilige Institutionen: ÖGK, BVAEB, SVS, Sozialministerium, ÖÄK
- Anbindung an e-card-System und ELGA ab 2026
- Betroffene Ärztinnen und Ärzte: Mehr als 300 Patientjährlich
- Direktübermittlung: 80 % der Wahlarztrechnungen bei der ÖGK
(VOL.AT)