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A22-Crash: Sicherheitsabstand bei Bundesheerübung zu gering

Die Untersuchungen zur tödlichen Karambolage auf der Donauuferautobahn (A22) vom vergangenen Donnerstag haben ein erstes Ergebnis erbracht: Die Zündung der Nebelhandgranaten des Bundesheeres ist in einem zu geringen Abstand zur A22 erfolgt.

Die Zündung der Nebelhandgranaten ist in einem zu geringen Abstand zur A22 erfolgt. Einen entsprechenden Bericht der ORF-Sendung “Niederösterreich heute” bestätigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums.

Laut ORF habe nach Angaben der Polizei und der Bundesheer-Untersuchungskommission die Zündung in einem Abstand von rund 260 Metern stattgefunden. Nach der gültigen Benützungsordnung müsste aber eine Entfernung von 300 Metern eingehalten werden.

Unabhängig davon ist nach wie vor nicht geklärt, ob die Massenkarambolage tatsächlich durch das Zünden von Nebelhandgranaten verursacht worden ist. “Das ist nur ein Punkt”, sagte der Sprecher zu dem bekanntgewordenen Ergebnis in Sachen Sicherheitsabstand. “Erst wenn der gesamte Bericht abgeschlossen ist, kann man sagen, was passiert ist.”

Die Karambolage am Donnerstagabend hatte ein Todesopfer und sieben Verletzte gefordert. Sieben Pkw waren in den Unfall verwickelt, drei standen in Flammen, in einem Fahrzeug wurde eine Frau eingeklemmt und verbrannte. In der Folge ermittelte die Exekutive, dass “vermutlich durch die Zündung pyrotechnischer Gegenstände” starker Rauch aufgetreten war.

Am Dienstag hatte sich die parlamentarische Bundesheerbeschwerdekommission in die Debatte eingeschaltet und Kritik an den internen Untersuchungen geübt. Verteidigungsminister Norbert Darabos (S) verwies auf die laufenden Ermittlungen, kündigte bei Verfehlungen aber Konsequenzen an.

Spezialisten stellten am Truppenübungsplatz Allentsteig die Übung nach, um Vergleichswerte über die mögliche Verbreitung des militärischen Nebels zu bekommen. Diese sollen dann auch den ermittelnden Behörden zur Verfügung gestellt werden, berichtete das Verteidigungsministerium.

Laut Medien hatten Rekruten berichtet, sie hätten den Unfallopfern nicht helfen dürfen. Dazu hatte das Bundesheer am Montag festgehalten, dass bereits genug Einsatzkräfte an Ort und Stelle gewesen seien. Zum Schutz der Rekruten, die erst in ihrer zweiten Ausbildungswoche gewesen seien, habe man daher von einem Hilfseinsatz abgesehen.

Kritik an dieser Rechtfertigung kam vom Leiter der Bundesheerbeschwerdekommission, Anton Gaal, im Interview mit dem Ö1-Mittagsjournal: “Da braucht man sich nur die Straßenverkehrsordnung anschauen und die rechtlichen Gegebenheiten, dass man hier zu Erste-Hilfeleistung verpflichtet ist.” Er attackierte außerdem den Leiter der heeresinternen Untersuchungskommission, weil dieser mit Teilergebnissen an die Öffentlichkeit gegangen sei, um das Heer zu entlasten. Die Kommission will die Vorwürfe nun selbst prüfen.

Verteidigungsminister Darabos verlangte eine Klärung der Vorwürfe: “Wir wollen klar untersucht wissen, wer an dem Vorfall Schuld trägt, dann wird es Konsequenzen geben,” sagte er. Die beteiligten Soldaten sollen wahrheitsgemäß aussagen, was sie gesehen haben, appellierte Darabos. Ob etwa Fahrlässigkeit vorliegt, müsse dann ein Gericht entscheiden.

In der Vergangenheit gab es übrigens einen ähnlichen Vorfall, bei dem es allerdings keine Anklage gab: In der Nacht auf 21. November 2002 haben sich auf der Südautobahn (A2) zwischen Leobersdorf und Wöllersdorf Massenkarambolagen auf beiden Richtungsfahrbahnen ereignet, die durch Nebel, der in Zusammenhang mit einer militärischen Übung gestanden sein soll, ausgelöst worden sein dürfte. Drei Menschen starben, elf wurden verletzt. Die Anklage wurde zurückgezogen, nachdem die Soldaten durch ein wehrtechnisches Gutachten entlastet worden waren.

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