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"A Hatzerl": Prozess für mutmaßlichen Amokfahrer

Der Mann war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig.
Der Mann war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. ©APA/HANS PUNZ
Am Mittwoch hat sich ein Wiener Schöffensenat mit jenem Mann beschäftigt, der am 28. Dezember mit seinem Auto mehrere Verkehrsteilnehmer und die Polizei in Gefahr brachte.

Nach einer Amokfahrt, bei der ein psychisch Kranker am 28. Dezember 2018 mit seinem Auto andere Verkehrsteilnehmer und die ihn verfolgende Polizei in Gefahr brachte, hat sich am Mittwoch ein Wiener Schöffensenat mit dem 50 Jahre alten Fahrzeug-Lenker befasst. Der Mann hatte nach seiner Festnahme erklärt, er habe sich "a Hatzerl" mit der Polizei geliefert, weil er sich gefürchtet hätte.

Für einen am 10. Jänner 2019 erfolgten Angriff auf einen Justizwachebeamten - der 50 Jahre alte Mann, der seit 20 Jahren an einer bipolaren Störung leidet, war nach der Wahnsinn-Fahrt im "Normalvollzug" gelandet - bekam der gebürtige Kärntner ein Jahr Haft, davon vier Monate unbedingt aufgebrummt. Nach Ansicht des psychiatrischen Sachverständigen Harald P. David war bei dem Mann zwölf Tage nach der verfahrensgegenständlichen Autofahrt wieder Schuldfähigkeit gegeben. Ende Dezember soll der Betroffene aufgrund seiner Erkrankung aber noch zurechnungsunfähig gewesen sein.

Amokfahrt: Mann soll sich in "manischer Phase" befunden haben

Der Mann - ein gebürtiger Villacher - leidet eigenen Angaben zufolge seit 20 Jahren an einer bipolaren Störung. Ende des Vorjahrs setzte er die Medikamente ab. "Mir ist es gut gegangen. Ich wollte dieses Wohlgefühl nicht beeinflussen", erläuterte er nun am Landesgericht für Strafsachen seine Beweggründe. Dieses Verhalten habe jedoch "eine manische Phase" bewirkt, bedauerte er.

Wien-Liesing: Amokfahrt nimmt ihren Anfang

An einer Tankstelle in Wien-Liesing war es aufgrund psychischer Auffälligkeiten zu Unstimmigkeiten zwischen dem 50-Jährigen und anderen Personen gekommen, die schließlich die Polizei verständigten. Die eintreffenden Beamten wollten den Mann am Weiterfahren hindern, weil sie ihn nicht für fahrtauglich hielten. Der 50-Jährige setzte sich darüber hinweg, drückte das Gaspedal in seinem Pkw durch und brauste davon, wobei er innerstädtisch bis zu 90 Stundenkilometer erreichte. Mehrfach ignorierte der 50-Jährigen an Kreuzungen das Rotlicht. Auf der Südautobahn (A2) zeigte die Tacho-Nadel dann fast 200 km/h an. Innerhalb von Wien wurde der psychisch Kranke von drei Polizei-Einheiten, auf der Autobahn dann von bis zu zehn Streifenwagen verfolgt. Mehrere Straßensperren wurden errichtet, um ihn zum Stoppen zu bringen. Der 50-Jährige ignorierte diese, fuhr entweder seitlich daran vorbei oder direkt auf die Polizeiautos bzw. Beamte zu, die die Fahrbahn blockierten, so dass diese zurücksetzen bzw. zur Seite springen mussten, um nicht gecrasht zu werden.

Erst nach rund 70 Kilometern und einer Fahrzeit von 30 Minuten ging die Wahnsinnsfahrt auf der Semmering Schnellstraße (S6) in Gloggnitz (Bezirk Neunkirchen) ohne Verletzte zu Ende. "Dass nicht mehr passiert ist, ist der Polizei zu verdanken. Und dem Glück", sagte nun die Staatsanwältin.

Mann war zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähige

"Ich habe eine Furcht empfunden", gab der 50-Jährige zu Protokoll. Deshalb sei er davongefahren. Auf die Straßensperren angesprochen, meinte der Mann, er sei "eh seitlich vorbeigefahren". Polizisten hätte er nicht ins Visier genommen, er habe das nur "angedeutet".

Laut einem psychiatrischen Gutachten war der 50-Jährige zum Zeitpunkt der inkriminierten Fahrt in Folge seiner Erkrankung nicht zurechnungs- und damit nicht schuldfähig. Die Staatsanwaltschaft hat daher die Unterbringung des als gefährlich eingestuften Mannes in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt.

Bedingte Einweisung: Nicht rechtskräftig

Der 50-Jährige ist nach seiner Amokfahrt, die ihn mit bis zu 195 km/h bis nach Gloggnitz geführt hatte, aufgrund seiner bipolaren Störung und der damit verbundenen Zurechnungsunfähigkeit im Tatzeitpunkt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Einweisung wurde allerdings bedingt nachgesehen.

Zustand des Mannes habe sich seit Vorfall verbessert

Ausschlaggebend dafür war, dass sich der Zustand des Mannes seit dem Vorfall erheblich verbessert hat, weil er seit Ende Dezember zwangsweise angehalten und medikamentös behandelt wird. Nach einer Umstellung der Medikamente hat der Mann zuletzt monatliche Depotspritzen verabreicht bekommen, auf die er sehr gut anspricht. Gerichtspsychiater Herbert David hielt daher die von Verteidiger Roland Friis erbetene bedingte Einweisung für vertretbar, sofern der 50-Jährige statt im Maßnahmenvollzug in einer betreuten Wohneinrichtung untergebracht wird und dort engmaschig überwacht wird.

Einen entsprechenden Therapieplatz konnte Friis in der Verhandlung vorlegen, so dass der Schöffensenat die von der Staatsanwaltschaft beantragte Einweisung für fünf Jahre bedingt nachsah. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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