U-Ausschuss: Liveübertragung am Mittwoch Thema
Vertreter der Parlamentsparteien beraten am Mittwochnachmittag (14 Uhr) im Geschäftsordnungskomitee des Nationalrats, ob der kommende U-Ausschuss zur Causa Pilnacek live übertragen werden könnte. Eine Einigung galt im Vorfeld als unwahrscheinlich. Zuletzt hat der Zweite Nationalratspräsident Peter Haubner (ÖVP) allerdings ein solches Vorgehen für "gut möglich" erklärt. Die FPÖ verwies auf APA-Anfrage auf einen von ihr vorgelegten Antrag - es sei eine "Frage des Wollens".
Bedenken vorhanden
Der Zweite Nationalratspräsident Haubner hatte Ende Oktober gesagt, es gebe ein klares Commitment aller Fraktionen, die Liveübertragungen umzusetzen. Allerdings bestehen nach wie vor Bedenken wegen Persönlichkeitsrechten der Auskunftspersonen. Vor Haubner hatte sich bereits Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) optimistisch gezeigt, dass eine Änderung der Geschäftsordnung beschlossen werden könnte. Dass es bei der Sitzung am Mittwoch zu einer Einigung kommt, galt im Vorfeld dennoch als wenig wahrscheinlich. Es handle sich um ein Treffen auf "Beamtenebene", sagte FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker am Dienstag zur APA.
Der blaue Fraktionsführer verwies auf einen von ihm und FPÖ-Klubdirektor Norbert Nemeth bereits eingebrachten entsprechenden Antrag. "Unser Antrag liegt dem Nationalrat schon vor, das könnte man rasch in die erste Lesung bringen." "Die Chance lebt", sagte er zur Frage, ob sich eine Änderung der Geschäftsordnung vor Start der Befragungen im Jänner noch ausgehen könnte. "Man könnte sowohl das Plenum im Dezember oder auch Jänner heranziehen, um die Änderung umzusetzen." Er hoffe nun auf die bisherigen Bekenntnisse der anderen Fraktionen.
Angesprochen auf die Bedenken bezüglich der Persönlichkeitsrechte verwies Hafenecker auf internationale Beispiele, etwa in Deutschland oder in den USA. "Da muss man einfach mit diesen Parlamenten dort Kontakt aufnehmen, wie die das handhaben."
ÖVP sieht FPÖ gefordert
Der Antrag ist der ÖVP freilich offenbar zu wenig. Im Vorfeld der Sitzung sah der türkise Fraktionsführer Andreas Hanger die Freiheitlichen gefordert: "Die FPÖ möge einen konkreten Vorschlag machen, wie hier Persönlichkeitsrechte geschützt werden", sagte er am Dienstag zur APA.
Auch Hangers Parteikollege Haubner hatte dazu Ende Oktober gesagt, es gehe derzeit vorrangig darum, wie die Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen gewahrt bleiben können. Wenn eine Lösung gefunden wird, die die Beibehaltung dieser Persönlichkeitsrechte wahrt, spricht auch Haubners Meinung nach nichts gegen eine Liveübertragung. Die Infrastruktur im Parlament sei bereits vorhanden.
Pro Liveübertragung
Aus dem SPÖ-Parlamentsklub hieß es am Dienstag dazu auf APA-Anfrage, das Treffen am Mittwoch passiere auf der "Ebene von Fachleuten". Die SPÖ trete jedenfalls für Liveübertragungen ein. "Die noch offenen Fragen in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz müssten geklärt werden", sagte ein Sprecher.
Seitens der NEOS erklärte Vize-Klubobmann Nikolaus Scherak in einem Statement gegenüber der APA, die Partei spreche sich "im Sinne der Transparenz und Aufklärung seit langem dafür aus, U-Ausschuss-Sitzungen öffentlich zu übertragen. Um die Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen zu schützen, die nicht in der Öffentlichkeit stehen, braucht es sinnvolle Maßnahmen." Die Details würden derzeit auf parlamentarischer Ebene verhandelt und abgestimmt. "Wir erwarten uns, dass sich hier alle konstruktiven Kräfte rasch an der Ausarbeitung einer juristisch sauberen Lösung beteiligen und diese auch kommt."
Klar für die Liveübertragung sprach sich im Vorfeld der Sitzung am Mittwoch auch die Grüne Fraktionsführerin Nina Tomaselli aus. "Wir sind für die Liveübertragung, wir waren es immer schon. Es geht um Transparenz", sagte sie zur APA. "Ich glaube auch, dass das eine Stärkung des parlamentarischen Instruments bedeuten würde."
Eine Blaupause für mögliche Übertragungen einer Befragung könnte etwa der deutsche Bundestag liefern. Dort sind Ton- und Bildübertragungen zwar grundsätzlich ebenfalls nicht zulässig. Allerdings sind Ausnahmen möglich, wobei sowohl zwei Drittel der Abgeordneten als auch die Auskunftspersonen zustimmen müssen. In der Regel betrifft das etwa die Befragung besonders hochrangiger Politikerinnen und Politiker, zum Beispiel Regierungsmitglieder.
FPÖ beantragte U-Ausschuss
Der von der FPÖ beantragte U-Ausschuss rund um die Causa des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek wurde mit Aufruf im Nationalratsplenum bei der Sondersitzung am 22. Oktober formal eingesetzt. Die konstituierende Sitzung ist für 19. November geplant. Die Übermittlung der Akten und Unterlagen hat bis 17. Dezember zu erfolgen. Richtig losgehen soll es mit den Befragungen dann ab Jänner.
Der U-Ausschuss soll dem Verlangen der FPÖ zufolge der "Klärung politischer Einflussnahme auf Ermittlungen in der Causa Pilnacek" dienen. Der ehemalige Justiz-Sektionschef war im Oktober 2023 tot aufgefunden worden, die Ermittlungsbehörden sprechen von klarem Suizid. Die FPÖ vermutet bei den Ermittlungen politische Interventionen über das Innen- und das Justizministerium, aber auch das Kanzleramt. In den Blick nehmen wollen die Freiheitlichen den Zeitraum vom 19. Oktober 2023, dem Vortag des Todestags Pilnaceks, bis zum 4. September 2025, als die Zuständigkeit für die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft Krems an die Staatsanwaltschaft Eisenstadt übertragen wurde.
(APA/Red)