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Trauer im Walter Zoo: Junges Löwenbaby stirbt nach vier Wochen

Vier Wochen nach seiner Geburt wurde das Löwenbaby leblos aufgefunden.
Vier Wochen nach seiner Geburt wurde das Löwenbaby leblos aufgefunden. ©Walter Zoo
Im Walter Zoo in Gossau ist ein nur vier Wochen altes Löwenjunges gestorben. Der kleine Löwe wurde Anfang Oktober geboren. Nun rätseln Besucher: Warum hat der Zoo nicht eingegriffen?

Wie der Zoo auf Social Media mitteilte, wurde das Jungtier leblos aufgefunden. Anfangs sei alles gut verlaufen – das Jungtier habe sich normal entwickelt. Doch dann kam es zu einer stillen, aber folgenschweren Veränderung.

Nach Angaben des Zoos habe die Löwenmutter ihr Verhalten im Laufe der Wochen "plötzlich geändert" und das Junge nicht mehr ausreichend gesäugt. Warum? Die Verantwortlichen vermuten hormonelle Ursachen: Das Muttertier habe bereits wieder Paarungsbereitschaft gezeigt – ein Hinweis auf eine mögliche Verschiebung des Hormonhaushalts. Was genau diese Veränderung ausgelöst hat, bleibe letztlich ein "Geheimnis der Natur".

Warum der Zoo nicht eingriff

Die Nachricht vom Tod des Löwenbabys wirft bei vielen Besuchern und Tierfreunden die Frage auf: Hätte man nicht eingreifen können?

Elia Heule, Leiter für Zoologie und Artenschutz im Walter Zoo, nahm gegenüber dem Schweizer Fernsehen SRF Stellung: "Es war von außen nicht so klar ersichtlich, dass die Löwenmutter ihr Junges nicht mehr säugte. Sie zeigte etwas weniger Interesse, das schon." Solche Schwankungen im Verhalten seien aber nicht ungewöhnlich.

Zudem sei eine Handaufzucht – etwa mit der Flasche – im Walter Zoo ohnehin keine Option. Der Grund: Der Zoo ist Teil eines internationalen Zuchtprogramms, das eine künstliche Aufzucht untersagt. Ziel ist es, eine möglichst naturnahe Entwicklung zu gewährleisten. "Wir hätten dem Löwen damit keinen Gefallen getan, weil er nicht gelernt hätte, sich artgerecht zu verhalten", so Heule.

Zwischen Zuchtethik und Trauer

Das Schicksal des kleinen Löwen macht betroffen – auch, weil es ein Dilemma offenbart, das Zoos mit artgerechter Tierhaltung regelmäßig beschäftigt: Wann darf, wann soll, wann muss der Mensch eingreifen? Im Fall des Walter Zoos fiel die Entscheidung zugunsten der natürlichen Ordnung.

(Red.)

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